Geld zurück für Goldgas? Abwarten…
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Für Gaslieferungen an Sondervertragskunden, deren Preis ein bestimmtes Niveau unterschreitet, werden keine Konzessionsabgaben fällig. So steht es in § 2 Abs. 5 Nr. 2 KAV. Auf diese Regel beruft sich jetzt ein Gaslieferant, die Goldgas SL GmbH: Sie hat zum Jahreswechsel 2011/12 in einem Schreiben an eine Vielzahl von Netzbetreibern behauptet, im Jahr 2009 diesen Grenzpreis unterschritten zu haben, und fordert daher jetzt die in diesem Jahr gezahlten Konzessionsabgaben zurück.
Was ist davon zu halten? Wir raten zur Zurückhaltung: Ob die behauptete Forderung der Goldgas tatsächlich besteht, ist noch längst nicht ausgemacht.
Dem Schreiben beigefügt war eine „Bescheinigung über die Prüfung der Verfahrensbeschreibung Bereitstellung hauptbuchrelevanter Daten für die goldgas SL GmbH / Identifikation KA-rückerstattungsfähiger Zählpunkte“. Als für sie maßgeblichen Grenzpreis betrachtet die Goldgas den Betrag von 4,19 ct/kWh gemäß dem Wert aus der amtlichen Statistik des Statistischen Bundesamtes für 2009, da Goldgas in 2009 die Belieferung von Sondervertragskunden aufgenommen habe. Ein Wirtschaftsprüfertestat, über das die konkrete Darlegung des Anspruches im jeweiligen Einzelfall nachvollzogen werden könnte, war diesem Schreiben hingegen nicht beigefügt.
Der Befreiungstatbestand des § 2 Abs. 5 Nr. 2 KAV sieht eine unternehmensindividuelle Berechnung des Grenzpreises vor, und die ist in dreierlei Hinsicht problematisch:
Unklar ist, auf welches Vertragsverhältnis sich die Formulierung in § 2 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2 KAV bezieht. Manche legen die individuellen Lieferverträge zugrunde – dies würde aber diejenigen Lieferanten (regelmäßig Drittlieferanten) privilegieren, die erst in den letzten Jahren mit der Belieferung von Sonderkunden begonnen haben. Denn in der Vergangenheit sind die amtlich festgestellten Durchschnittserlöse im Vergleich zur Ausgangsgröße von 1,50 ct/kWh teilweise erheblich gestiegen. Damit würde eine Grenzpreisunterschreitung wahrscheinlicher, je später ein Lieferant die entsprechende Belieferung aufgenommen hat. Da für diese Benachteiligung kein nachvollziehbarer Grund ersichtlich ist, steckt in dieser Auslegung ein vor dem Hintergrund des Gleichheitssatzes des Art. 3 GG erhebliches Diskriminierungspotential. Schwierigkeiten begegnet außerdem die genaue Berechnung des individuellen Grenzpreises. Auch insoweit bedarf der Normtext der Auslegung. Jedenfalls ist aber der vom Statistischen Bundesamt für das jeweilige Jahr veröffentlichte Durchschnittserlös aus allen Gaslieferungen nicht der Grenzpreis im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 KAV. Dieser ist vielmehr nur die Bezugsgröße für die jährliche unternehmensindividuelle Veränderung des Grenzpreises, und auch dies nur für Unternehmen, die vor 1992 keine Sonderverträge vereinbart hatten. Im Übrigen ist anzumerken, dass Goldgas einen falschen Ausgan… » Vollständiger ArtikelThemen: Regulierung , Strom , Gas , Kav , Energie , Diskriminierung , Kommunen , Konzessionsabgabe , Konzessionsrecht , Wirtschaftsprüfung , Konzessionsabgabenverordnung , Durchschnittserlös , Goldgas , Grenzpreis , Sonderkunden , Sondervertragskunde , Wirtschaftsprüfertestat , Konzessionsabgaben Goldgas 2010
Erschienen 8. Februar 2012 auf http://www.derenergieblog.de.
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Statistisches Bundesamt Deutschland - Durchschnittserlös für Gas betrug 4,19 Cent/kWh--Kilowattstunde im Jahr 2009
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, betrug im Jahr 2009 der vorläufige Durchschnittserlös (Grenzpreis) für Gas 4,19 Cent je Kilowattstunde. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Grenzpreis damit um 0,9% gesunken. Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös je Kilowattstunde aus den Lieferungen von Gas an alle Letztverbraucher und wird ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
Statistisches Bundesamt Deutschland - Durchschnittserlös für Gas 2010: – 10,5 % gegenüber 2009
Der vorläufige Durchschnittserlös (Grenzpreis) für Gas lag im Jahr 2010 bei 3,74 Cent je Kilowattstunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist der Grenzpreis damit um 10,5 % gegenüber 2009 gesunken – damals betrug er noch 4,18 Cent je Kilowattstunde.
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