Geld zurück von der gekündigten Lebensversicherung

Das Landgericht Hamburg hat in drei Urteilen vom 20.11.2009 entschieden, dass die von drei Versicherungsgesellschaften verwendeten Klauseln zur Kündigung und Beitragsfreistellung unwirksam sind. Es handelt sich um Verträge, die etwa ab Herbst 2001 bis Ende 2007 abgeschlossen wurden.

Nach Auffassung des Gerichts muß dem Kunden hinreichend deutlich gemacht werden, mit welchen Beträgen er bei einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrages rechnen kann. Hier sei insbesondere zwischen dem Rückkaufswert und dem Stornoabzug nicht hinreichend deutlich unterschieden worden. Dadurch sei dem Versicherungsnehmer nicht das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei der Kündigun…

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Themen: Urteile , Rentenversicherung , Landgericht Hamburg , Kapitallebensversicherung

Erschienen 15. Dezember 2009 auf http://www.kanzlei-potthast.de/blog.

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