GELD ZURÜCK VON JAMBA & CO.
am 30.01.2005 von http://www.lawblog.de
ix wirft die Frage auf, ob Klingelton-Abos überhaupt wirksam sind, wenn sie von Minderjährigen bestellt werden. Das kann ich beantworten.
1. Der Grundsatz
Verträge, die ein Minderjähriger abschließt, sind grundsätzlich schwebend unwirksam. Das heißt, die Eltern können das Geld zurückverlangen, so lange sie dem Vertrag nicht ausdrücklich zugestimmt haben. So steht es in § 108 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Es spielt überhaupt keine Rolle, ob die Klingeltöne schon ausgeliefert wurden.
2. Die Einschränkung (Taschengeldparagraf)
Wenn Eltern ihren minderjährigen Kindern Geld zur freien Verfügung gegeben haben, im Regelfall also das Taschengeld, kann der Jugendliche damit machen, was er will. So steht es in § 110 BGB.
Allerdings werden sich Klingeltonanbieter nicht auf den “Taschengeldparagrafen” berufen können, wenn - wie fast immer - eine Abo-Verpflichtung entsteht. Die Höhe der Kosten ist hier gar nicht absehbar, insbesondere nicht, ob der Jugendliche auch im nächsten Monat den Betrag zur Verfügung hat. Der Taschengeldparagraf ist also kein Freibrief für die Anbieter.
Hinzu kommt ohnehin, dass auch Zahlungen, die an sich unter den Taschengeldparagrafen fallen, frei …
Minderjährigenschutz bei Klingelton-Abos
mindermeinung.de / Im Weblog des Düsseldorfer Rechtsanwaltes Udo Vetter wird derzeit über das Zustandekommen von Klingelton-Abo-Verträgen (Stichwort: Jamba!) im Hinblick auf den Minderjährigenschutz der §§ 107 ff. BGB diskutiert. ...…
Stopp Jamba!
Andere Ansicht / Mit dem Kommando “stopalle” an die Nummer 33333 kann man alle seine Jamba-Abos kündigen. FAZ vom Sonntag. …
Minderjähriger muss Klingelton-Abo nicht bezahlen
JuracityBlog / Über die ständig wechselnden Klingeltöne auf dem Handy freuen sich wohl die wenigsten Eltern. Doch zumindest finanziell gerade stehen müssen die Eltern nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Berlin (Urteil v. 28.07.2008, Az. 12 C 52/08) daf…
Jamba! hat keine Vergütungsansprüche gegen Minderjährige und deren Eltern als Anschlussinhaber
IT-Recht Blog / Wie das Amtsgericht Mitte (Berlin, AZ: 12 C 52/08) kürzlich (28. Juli 2008) festgestellt hat, steht dem Handydienst Jamba! - der sich insbesondere durch stark frequentierte Klingeltonwerbung in einschlägigen Medien einen Name gemacht hat - kein Ver…
AG Mitte: Kein Geld für Jamba! von Kindern und Eltern
Vertretbar Weblawg / Diesmal wollte Jamba! es wissen - und ist auf die Nase gefallen: Das AG Mitte hat mit Urteil vom 28.07.2008 festgestellt, dass Jamba! die aus der Nutzung eines Mobiltelefons durch einen Minderjährigen für Abos u.ä. etwaig angefallenen Vergütungen…
Handyklingeltonverträge mit Minderjährigen sind ohne Einwilligung der Eltern unwirksam
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Zu diesem kaum überraschenden Ergebnis kommt das Amtsgericht (AG) Düsseldorf in seinem Urteil vom 02.08.2006 (AZ: 52 C 17756/05). Auch wenn man aufgrund der derzeitigen Rechtslage und Rechtsprechung im Bereich des eCommerce aufgrund der und…
AG Berlin Mitte: Für Klingelton-XYZ schicke eine SMS an... - Beauftragen Minderjährige nur mittels Kurzmitteilungen über einen, nur zur eingeschränkten Nutzung überlassenen, Mobilfunk-Laufzeitanschluss Handy-Premium-Abos, besteht ein Anspruch
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Vertragsschluss über die Erbringung von Dienstleistungen (hier: Handy-Klingelton-Abos) richtet sich auch bei der Nutzung moderner Verständigungsmittel wie dem Kurzmitteilungsdienst (SMS) eines Mobiltelefons nach den allgemeinen Vorschrifte…
Populäre Rechtsirrtümer. Teil 2: Eltern haften für ihre Kinder
RA Kadelke / Immer wieder hört und liest man den floskelhaften Ausspruch Eltern haften für ihre Kinder. Gemeint ist damit in der Regel, daß die Eltern für von ihren minderjährigen Kindern schuldhaft verursachte Schäden aufzukommen haben. Auch durch häufige…
