Geld sofort: Gehaltszahlung mit einstweiliger Verfügung einklagen

Offene Gehaltsforderungen sind bei den Arbeitsgerichten nicht so schnell durchzusetzen. Grund ist die Verfahrensdauer, die in erster Instanz schon bis zu einem Jahr betragen kann. Einstweilige Verfügungen dagegen sind nicht so beliebt bei den Gerichten. Vordrängeln gilt nicht, die anderen Kläger müssen ja auch warten, bis das Arbeitsgericht im normalen Verfahren entscheidet. Ausserdem gilt der Grunds…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Hartz , Onkel , Arbeitslosengeld 2

Erschienen 8. September 2007 auf http://blog.juracity.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Serie: Die rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Folge 2

IT-Prozessrecht | 30. Juni 2010 — Missbrächliche Mehrfachverfolgung – OLG München, Urteil vom 17.01.2008, Az.: 6 U 1880/07 Das OLG München hatte sich…

VwGO Reform: VwGO-Reform: Wunschdenken

Jurabilis | 23. April 2006 — Für manchen Examensstudenten sicherlich ein schöner Traum: Die Klage ist beim Verwaltungsgericht anhängig und deshalb zulässig…

2 BvR 2365/09: 2 BvR 2365/09 vom 22.12.2009

BVerfG | 22. Dezember 2009 — 1. Nach § 32 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, …

Keine höheren Hartz-IV-Leistungen für die Vergangenheit

Rechtslupe | 1. April 2010 — Das Bundesverfassungsgericht dämpft die Erwartungen, die nach seinem Hartz-IV-Urteil aufgekommen sind: Aufgrund dieses Urteils …

US-Vertragsverhandlungen

USA Recht | 17. Mai 2010 — Ergreifen SIE die Initiative bei der Beantwortung der Frage, wer die Vertragsentwürfe erstellen soll. Wer schreibt, der bleibt…

2 BvR 769/10 vom 19.05.2010

BVerfG | 19. Mai 2010 — 1. Nach § 32 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, …

2 BvR 1646/10 vom 05.08.2010

BVerfG | 5. August 2010 — 1. Nach § 32 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, …

BAföG, Wohngeld, Arbeitslosengeld II (Arbeitslosengeld II - Hartz IV)

bafoeghilfe | 2. Juli 2009 — Wer sich in einer Ausbildung befindet, die grundsätzlich mit BAföG gefördert werden kann, hat keinen Anspruch auf Arbeitsloseng…

2 BvR 1762/10 vom 16.08.2010

BVerfG | 16. August 2010 — 1. Nach § 32 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, …

JURACITY - Recht f�r alle!

Juracity® - Portal des Rechts mit zahlreichen Infos und Downloads aus dem Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Medizinrecht, Arztrecht usw..