Ein Recht auf Diskriminierung
MCNeubert lawblog | 20. Mai 2007 — …fordert heute Romanus Otte in der Welt am Sonntag. Bei der Suche nach Erzieherinnen für eine private Kinderkrippe wird er mi…
Bedarf an einem Nebenverdienst, aber keine Lust zu arbeiten? Kein Problem! Der Anzeigenteil der Tageszeitung ist ja für vieles gut. Auch dafür, Stellenanzeigen zu finden. Natürlich könnte man sich einfach bewerben, aber dann würde es ja nur Geld geben, wenn man auch tatsächlich eingestellt wird und auch die geforderte Arbeitsleistung erbringt. Viel zu viel Aufwand. Muss ja nicht sein, schließlich hat uns der Gesetzgeber in seiner unendlichen Güte und Weisheit das AGG geschenkt. Damit kann man viel einfacher an viel mehr Geld kommen, als man jemals ehrlich erarbeiten könnte. Einzige Voraussetzungen: der potentielle Arbeitgeber darf nicht ganz auf der Höhe der Zeit sein, zumindest im Bereich der Gesetzeskenntnis.
Geld verdienen geht dann relativ einfach. Man nehme sich den Anzeigenteil und filtere jene Stellenangebote heraus, die irgendwie gegen ein Benachteiligungsverbot (§ 7 Abs. 1 AGG i.V.m. § 1 AGG) verstoßen. Meine nicht repräsentative Auswertung der Doppelseite “Stellenmarkt” einer regionalen Tageszeitung vom letzten Samstag erbrachte, dass von 80 Anzeigen zumindest 15 eindeutig einen Mitarbeiter bestimmten Geschlechts oder Alters suchen. Das ermöglicht unter Zuhilfenahme von § 15 Abs. 2 AGG 15mal Schadensersatz bis zu jeweils drei Monatsgehältern. Der Trend ist erkannt, mancherorts werden schon “Angebote” gesammelt, so z.B. von David Klein: AGG-Angebot der Woche. Offenbar hat sich die Idee aber noch nicht flächendeckend herumgesprochen, so stellte der Tagesspiegel fest, dass es kaum Klagen gebe. Vielleicht wird das ja noch, wenn die erstattungsfähigen Anwaltskosten bei erstmaligen Abmahnungen im nichtgewerblichen Bereich wie geplant auf 50 EUR begrenzt werden.
Eine Prozessflut war natürlich nicht die Intention des Gesetzgebers. Vielmehr sollten Benachteiligungen verhindert oder beseitigt werden (vgl. nur § 1 AGG). Ein an sich lobenswertes Ziel. Erfahrungsgemäß ist gut gemeint jedoch meistens das Gegenteil von gut gemacht. Ob das noble Ziel jetzt dadurch erreicht wird, dass erstmal geschlechtsneutral ausgeschrieben wird und dann im Rahmen der Einstellungsgespräche die Angehörigen des einen Geschlechts mehr überzeugen, es mithin tatsächlich zum Abbau von Benachteiligungen kommt, möchte ich bezweifeln.
Ein Arbeitgeber, der sich den Anforderungen des AGG gegenüber sieht, erwägt eben nicht zwingend die Einstellung eines Mannes, obwohl er eigentlich eine Frau wollte. Vielmehr denkt er darüber nach, gar nicht auszuschreiben oder ihm unerwünschte Bewerber anderweitig auszusortieren. Das geht soweit, dass beispielsweise Romanus Otte in der Welt am Sonntag (Ausgabe vom 20. Mai 2007, Seite 4) ein Recht auf Diskriminierung forderte. Er will als Arbeitgeber festlegen (dürfen), dass eine junge Frau seine Kinder in der Krippe betreut und erzieht. Er regt sich über den Staat auf, der ihm vorschreiben will, dass er gefälligst “Erzieherin/Erzieher” in die Stellenanzeige schreib…
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Heute bin ich politisch unkorrekt. Es geht um Diskriminierung. Andere Menschen zu benachteiligen ist nicht nur verpönt, sondern auch verboten. Dafür gibt es gute Gründe. Aber jetzt ist das Pendel zu weit ausschlagen. Darum poche ich auf ein Recht, zu diskriminieren." />
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