Arbeitnehmer und Arbeitgeber brauchen Regeln und Rituale
Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 18. Dezember 2009 — Warum ist das so ? Da ist die Arbeitnehmerin, die seit 20 Jahren im Unternehmen ist. Jetzt droht die Kündigung, weil sie seit…
Das ist kein Vorhalt an irgendeinen Leser dieses Textes. Sie (falls Sie ein Kollege/ eine Kollegin sind) sind nicht – und selbstverständlich ist auch unsere Kanzlei nicht – gemeint.
„Rechtsanwälte sind völlig irre Arbeitgeber!“ – den Satz hat mir eine befreundete Arbeitsrichterin schon vor urdenklichen Zeiten unter die Nase gerieben, weil sie damals eine Kammer für die „freien Berufe“ hatte. Fairerweise fielen ihr auf Nachfrage noch Steuerberater (ätsch) und – Zahnärzte ein, die dasselbe (niedrige) Niveau hätten. Sie seien, so der Vorwurf, unfair, völlig uneinsichtig und teilweise strukturell unfähig, sich an die einfachsten Regeln zu halten (oder sie zu akzeptieren), gleichzeitig aber – wie zum Ausgleich – auch bei Kleinigkeiten praktisch kompromissunfähig.
Die harsche Kritik wunderte mich damals, weil sie mit einem Rechtsanwalt verheiratet ist, aber gut – nach all den Jahren und vielen Vertretungen bei Gericht kann ich das im Ansatz leider nachvollziehen. Der (von mir vertretene) Steuerberater, der den Vergleich (1 Monatsgehalt Abfindung) nach 21 Jahren Zusammenarbeit wiederrief, weil er das nicht „einsehe“, hat mich nachhaltig beeindruckt. Auch wir sind ja schon auf den einen oder anderen Kollegen gestoßen, der das Arbeitsrecht so gar nicht liebt (wenn es die eigenen Mitarbeiter betrifft). Vielleicht sollte sich mancher auch über die Abschaffung der Sklaverei informieren.
Sie müssen sich das hier nur durchlesen, weil es wieder eine Anwaltskanzlei übertrieben hat, in Frankfurt natürlich (höchstes Anwaltseinkommen in Deutschland, so das Vorurteil). Diese Nachricht wäre uns beinahe durchgerutscht (dem Betriebsratsblog, den ich gerne lese, weil und obwohl er sozusagen auf der anderen Seite steht, dem ist das nicht entgangen). Das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main (7 Ca 1549/11) ist leider (noch?) nicht in der Datenbank aufgetaucht. Wir müssen daher ein wenig zusammenreimen, was die Presse so schreibt. Da hatte man sich vermutlich über die immer wieder auftretende Erkrankung der Mitarbeiterinnen aufgeregt. Deshalb meinte man im Arbeitsvertrag (wir müssen frei formulieren) in etwas folgende Klauseln integrieren zu müssen:
Wer krank wird, kriegt kein Geld, wenn die Krankheit nicht von Dr. X bestätigt wird.
Dr. X wird bereits mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags unwiderruflich von seiner ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber entbunden.
Fein.
Wundert man sich, dass das Arbeitsgericht Frankfurt das irgendwie – falsch fand? Wir wundern uns nicht. Ja, Arbeitsunfähigkeit ist eine missbrauchte Institution. Unbestreitbar. Die miesen Typen sind in diesem Spiel auch meistens Ärzte. Ja.
Aber dass so eine Vertragsgestaltung nicht funktioniert, hätte den Kollegen auch ihre Großmutter verraten können.
Großmütter haben die aber da nicht. Denn dem Vernehmen nach ist Berufung eingeleg…
» Vollständiger ArtikelErschienen 1. Februar 2012 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.
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rechtbrechung | 1. Februar 2012 — Es gibt Ideen, da fällt einem nichts mehr ein. Der Betriebsrat Blog berichtet von dem Arzt, dem alle vertrauen, Kommentar mit ei…
Arbeitnehmeranwalt Stühler-Walters | 24. Mai 2011 — Sorry - aber nach dem Beitrag zur NPD gestern lag einer zu Krankheit eigentlich nahe Was also ist als Arbeitnehmer zu tun be…
Das Recht auf die freie Arztwahl gilt grundsätzlich auch für krank gewordene Arbeitnehmer. Das Arbeitsgericht Frankfurt erklärte eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag für unwirksam, die nicht nur die Arztauswahl für den Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber übertrug, sondern auch gleich die Entbindung von der Schweigepflicht enthielt.