Gekündigt? Verschenken Sie keinen Urlaub und kein Geld!

Gekündigt? Verschenken Sie keinen Urlaub und kein Geld!

Ein häufig vorkommender Fall ist der, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer kündigt und dann der Beendigungszeitpunkt in der zweiten Jahreshälte liegt. Es wird hier vom Fall ausgegangen, dass die Wartezeit bereits erfüllt ist.

Häufig berechnet dann der Arbeitgeber oder das Steuerbüro den Jahresurlaub aus und zwar wie folgt:

24 Werktage Jahresurlaub bei 5 Tage-Woche = 20 Arbeitstage an Urlaub pro Kalenderjahr, dies sind 1,66 Tage Urlaub pro Monat (dies ist richtig)

Ausscheiden zum 31.08.2009, also bestehen noch 13 Tage an Urlaub (1,66 x 8).

Diese Berechnung ist falsch ist bestehen nicht 13 Tage Urlaub, sondern 20 Tage Urlaub!

Weshalb?

Scheidet der Arbeitnehmer in der zweiten Jahreshälte aus, dann hat er – wenn die Wartezeit erfüllt ist (länger als 6 Monate beschäftigt) einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Dies wissen häufig Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer nicht. Der Arbeitnehmer muss sich nicht mit einen …

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Themen: Berlin , Rechtsanwalt , Arbeitgeber , Urlaub , Arbeitsverhältnis , Urlaubsabgeltung , Urlaubsanspruch , Anwalt Arbeitsrecht Berlin , Rechtsberatung Arbeitsrecht , Gekündigt Verschenken Sie Keinen Urlaub Und Kein Geld! , Vollen Jahresurlaub

Erschienen 21. Mai 2009 auf http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com.

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