Gekonnt beleidigen

Nachdem die Straflosigkeit des durchgeknallten Oberförsters bereits geklärt worden war, wurde nunmehr bekannt, dass auch der Satz “Ich hau Dir auf die Fresse” nach Ansicht des AG Hamburg keine Beleidigung darstellt.

Für den ambitionierten, aber strafscheuen Beleidiger ergeben sich damit n…

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Themen: AG Hamburg , Ballmann
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 8. Juli 2009 auf http://richter-ballmann.info.

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