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Gekauft wie gesehen

am 18.11.2005 von muepe.de | weblog peter müller

Saarländisches OLG v. 06.09.2005 - Az. 4 U 163/04Durch die Formulierung gekauft wie gesehen können Gewährleistungsansprüche nicht nur für alle sichtbaren Mängel, sondern ausnahmsweise für sämtliche Mängel ausgeschlossen werden, wenn die Auslegung der Vertragsurkunde widerspruchsfrei ergibt, dass der Klausel entgegen den üblichen …

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LG Osnabrück: Gewährleistungsauschluss bei Privatverkäufen im Internet

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