Geisel muss für Befreiung zahlen

Im Ausland entführte Deutsche müssen sich nach einem Berliner Gerichtsurteil an den Kosten ihrer Befreiung beteiligen. Mit dem Urteil gab das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg dem Auswärtigen Amt Recht, das von einer heute 35 Jahre alten Physiotherapeutin 12.640 Euro für einen Hubschrauberflug verlangt. Damit war die entführte Touristin 2003 aus dem Dschungel im Norden Kolumbiens nach zehnwöchiger Geiselhaft freigekommen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Die erste Instanz hatte 2006 zugunsten der Frau entschieden. Das Berliner Verwaltungsgericht war der Ansicht, dass wegen fehlender Rechtsgrundlage für Befreiungen keine Kosten erhoben werden dürfen.

Das Oberverwaltungsgericht kam nun zu der gegenteiligen Einschätzung, dass der Kostenbescheid rechtens sei. Das Auswärtige Amt sei verpflichtet, Gelder nach Befreiungsaktionen in Rechnung zu stellen, sagte der Vorsitzende Richter Gerd Laud…

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Themen: Geisel , Berlin Brandenburg

Erschienen 22. Februar 2008 auf http://strafprozess.blogspot.com.

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