Geht der Gas-Streit nun vor Gericht?
am 26.09.2005 von Handakte WebLAWg
Die Verhandlungen zwischen dem Bundeskartellamt und deutschen Ferngasunternehmen über mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt sind ergebnislos zu Ende gegangen.
“Die Verhandlungslösung für die Öffnung der langfristigen Gaslieferverträge ist heute Morgen an E.ON Ruhrgas gescheitert”, teilte die Behörde mit. Über die Hintergründe will sie morgen auf einer Pressekonferenz in Bonn unterrichten. Die Frist zur Beilegung des Streits zwischen den Ferngasgesellschaften und der Behörde war bereits am 21. September abgelaufen. Danach wurde aber zunächst weiter verhandelt.
E.ON Ruhrgas, Deutschlands größter Gasversorger, argumentierte, das Bundeskartellamt wolle unverhältnismäßig in die Vertragsfreiheit der Unternehmen eingreifen. Auch werde …
Gespräche mit E.ON gescheitert
Handakte WebLAWg / Als Konsequenz aus den vom Bundeskartellamt für gescheitert erklärten Verhandlungen über Verpflichtungszusagen der Ferngasgesellschaften bei Gaslieferverträgen wird E.ON Ruhrgas ihren Kunden eigene Vorschläge für eine flexible Gestaltung von la…
Kartellamt mahnt Eon ab
Handakte WebLAWg / Der Streit zwischen dem Bundeskartellamt und dem Energieversorger Eon Ruhrgas geht in eine weitere Runde. Das Kartellamt hat Eon wegen seiner langfristigen Lieferverträge für Gas eine Abmahnung geschickt. Die Maßnahme ist ein Zwischenschritt im…
Bundeskartellamt vs. E.ON Ruhrgas
Handakte WebLAWg / Das Bundeskartellamt hat E.ON Ruhrgas langfristige Gaslieferverträge mit Stadtwerken untersagt. Solche Verträge des führenden deutschen Gasversorgungsunternehmens, die oft 15 Jahre und mehr gelten, verstießen gegen deutsches und europäisches Wet…
Kartellamt erwartet mehr Wettbewerb
Handakte WebLAWg / Der Präsident des Bundeskartellamts, Ulf Böge, will den Energiekonzernen Beine machen und in den nächsten Wochen für mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt sorgen. In einem Interview der Deutschen Welle kündigte Böge an, “noch in diesem Monat e…
Langfristige und bedarfsdeckende Lieferverträge behindern den Wettbewerb auf dem Gasmarkt
Handakte WebLAWg / Das OLG Düsseldorf hat in einem Beschluss entschieden, dass die E.ON Ruhrgas AG in ihren Verträgen über die Gaslieferung an Regional- und Ortsgasunternehmen Vereinbarungen hinsichtlich langjähriger Bezugsverpflichtungen abzustellen hat. Derartig…
E-ON Ruhrgas erleidet Schlappe vor Gericht
Handakte WebLAWg / Niederlage für den Energieriesen E.ON Ruhrgas: Das Düsseldorfer OLG hat im Eilverfahren einen Antrag des Konzerns zurückgewiesen, der sich gegen das Verbot der langfristigen Gaslieferverträge mit regionalen Versorgern richtete. Für die Verbrauc…
» Keine Einigung zwischen Kartellamt und Gasversorgern | tagesschau.de
[tagesschau.de 26.09.2005 16:49 Uhr] Das Bundeskartellamt und die deutschen Gasversorger haben sich nicht auf Regelungen für mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt einigen können. Und das trotz Drohungen des Kartellamts, notfalls auch zu klagen. …
