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Geheimnisverrat contra Pressefreiheit?

am 03.08.2007 von RA Kadelke

Wegen der Veröffentlichung von geheimen Akten des BND-Untersuchungsausschusses laufen nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios mindestens 17 Ermittlungsverfahren gegen Journalisten. Die Journalisten hatten aus vertraulichen und geheimen Akten des BND-Untersuchungsausschusses zitiert. Betroffen sind vier Redakteure der “Süddeutschen Zeitung” und fünf Redakteure des “Spiegel” mit Chefredakteur Stefan Aust an der Spitze.
War da nicht was? Richtig. Das Bundesverfassungsgericht durfte sich erst kürzlich mit ähnlichen Anschuldigungen im Rahmen einer Durchsuchung von Redaktionsräumen auseinandersetzen. Die Staatsanwaltschaft hatte sich durch die Vornahme strafprozessualer Maßnahmen gegen die Journalisten gerade erst Kenntnis vom für eine Verwirklichung von § 353b StGB in Frage kommenden Täter verschaffen wollen. Das Gericht hat sich in seiner Entscheidung 1 BvR 538/ 06 vom 27.02.2007 ausgiebig mit der Pressefreiheit und dem Verhältnis von § 353b StGB und Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG auseinandergesetzt.
Das Risiko einer Verletzung des verfassungsrechtlich gebotenen Informantenschutzes ist besonders groß, wenn der Verdacht einer Beihilfe allein darauf gestützt wird, dass das Dienstgeheimnis in der Presse veröffentlicht worden ist und das maßgebende Schriftstück allem Anschein nach unbefugt in die Hände des Journalisten gelangt war. In einer solchen Situation kann die Staatsanwaltschaft den betroffenen Journalisten durch Einleitung eines gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahrens zum Beschuldigten machen. Das ist als solches verfassungsrechtlich …

CICERO: Durchsuchung der Redaktionsräume war verfassungswidrig

blog ::: medienrecht-informationen / Mit der Anordnung einer Durchsuchung der Redaktionsräume des Politmagazins CICERO sowie der Beschlagnahme der dort aufgefundenen Beweismittel wurde in verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Weise die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz. 2…

Bundesverfassungsgericht : Razzia bei Politmagazin CICERO war rechtswidrig - Durchsuchung und Beschlagnahme verletzten die Pressefreiheit

MEDIEN INTERNET und RECHT / BVerfG, Urteil vom 27.02.2007, Az. 1 BvR 538/06; 1 BvR 2045/06 Zur Sache Die Anordnung der Durchsuchung der Redaktionsräume von CICERO und die Beschlagnahme der dort aufgefundenen Beweismittel stellen einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfert…

Ermittlungen gegen Journalisten !

Rechtblog / Gegen mehrere Journalisten wird wegen des Vorwurfs ermittelt, sie hätten aus geheimen Unterlagen des BND-Untersuchungsausschusses des Bundestags zitiert und sich damit der Beihilfe zum Geheimnisverrat schuldig gemacht. Union und SPD haben sich…

“Cicero“-Razzia war rechtswidrig

Handakte WebLAWg / Die Anordnung der Durchsuchung der Redaktionsräume von CICERO und die Beschlagnahme der dort aufgefundenen Beweismittel stellen einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in die Pressefreiheit des Beschwerdeführers dar. Die Gerichte…

Verfahren gegen Journalisten - Staatsanwälte uneinig

strafprozess / Im deutschen Ermittlungsverfahren gegen 17 Journalisten (s. meinen letzten Beitrag) sind offenbar auch Staatsanwälte nicht einer Meinung. Spiegel online zitiert heute einen Oberstaatsanwalt wie folgt: “Nach dem ‘Cicero’- Urteil ist…

Massiver Angriff auf die Pressefreiheit

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Die nachfolgend bei medienhure beschriebenen Ermittlungen sind angesichts des „Cicero-Urteils“ des Bundesverfassungsgerichts eine glatte Ungeheuerlichkeit. Hoffentlich werden alle Beteiligten immer die Kurve bekommen, bevor der Verdacht der Recht…

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RA Markus Kadelke

Rechtsinformationen aus dem Bereich des IT- und Telekommunikationsrechts gewürzt mit Banalitäten.

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