Geheimnisschutz gilt auch für E-Mails
am 13.09.2006 von http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html
Wer E-Mails auf einer Webseite oder in seinem Blog veröffentlicht, lebt gefährlich. Das Landgericht Köln (28 O 178/06) sieht darin unter bestimmten Umständen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders. Das soll vor allem dann gelten, wenn der Absender nicht damt rechnen muss, dass Dritte von dem Inhalt der Mail Kenntnis nehmen oder die E-Mail auf unlautere Weise beschafft wurde.
Im Fall vor dem Kölner Landgericht hatte ein verärgerter Aktionär geschäftinterne E-Mails einer AG auf seiner Internetseite veröffentlicht. Dazu das Gericht: Diese [E-Mail] ist vergleichbar mit einem verschlossenen Brief, der durch das Absenden [...] nicht aus der Geheimssphäre entlassen wird und bei …
LG Köln: Geheimnisschutz gilt auch für E-Mails
LBR-Blog / Wer E-Mails auf einer Webseite oder in seinem Blog veröffentlicht, lebt gefährlich. Das Landgericht Köln (28 O 178/06) sieht darin unter bestimmten Umständen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders. Das soll vor all…
LG Köln: Veröffentlichung von eMails auf Website
advobLAWg / Wer E-Mails auf einer Webseite oder in seinem Blog veröffentlicht, lebt gefährlich. Das Landgericht Köln (28 O 178/06) sieht darin unter bestimmten Umständen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders. Das soll vor allem…
Das Ergebnis zählt, wen kümmern die Gründe
walfischbucht / dachten sich wohl auch die Richter der 28. Kammer des LG Köln und begründeten eine Entscheidung (AZ: 28 O 178/06), mit der ein verärgerter Aktionär, der geschäftinterne E-Mails einer AG auf seiner Internetseite veröffentlicht hatte zur Unterl…
LG Köln: E-Mails sind verschlossene Briefe - Die Veröffentlichung - privater bzw. persönlicher - E-Mails kann einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders/Betroffenen in Gestalt der Geheimsphäre darstellen.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Im Fall der Verletzung von Immaterialgüterrechten, die als absolute Rechte auch nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB Schutz genießen, sind die Grundsätze der Störerhaftung uneingeschränkt anzuwenden ( BGH, Urteil vom 19.04.2007 - Az. I ZR 35/04 -…
Veröffentlichung von Emails in Blogs…
Handakte WebLAWg / “Wer E-Mails auf einer Webseite oder in seinem Blog veröffentlicht, lebt gefährlich. Das LG Köln (28 O 178/06) sieht darin unter bestimmten Umständen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders. Das soll vor allem d…
Emails sind verschlossene Briefe?
Recht Medial / Das Landgericht Köln hat bereits im Mai entscheiden, dass eine persönliche, an eine bestimmte Person gerichtete E-Mail ist vergleichbar mit einem verschlossenen Brief, der durch das Absenden nicht aus der Geheimsphäre entlassen wird und bei dem de…
Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Handakte WebLAWg / Die Veröffentlichung von E-Mails eines Dritten auf einer Internetseite kann einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Gestalt der Geheimsphäre darstellen. Eine, einem abgegrenzten Empfängerkreis bestimmte, E-Mail ist mit einem vers…
Dürfen E-Mails veröffentlicht werden?
LawBlog / Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht aus Stuttgart beantwortet die Frage, wann E-Mails veröffentlicht werden dürfen: Die Veröffentlichung von E-Mails mit privatem Inhalt ist in aller Regel unzulässig. Die Veröffentlichung von E-Mails mit geschäftl…
Zulässigkeit der ungefagten Veröffentlichung von E-Mails im Internet
IT-Recht Blog / Auf Grund einer aktuellen Diskussion zwischen Peter Glaser und Marco Dettweiler wird zur Zeit in der Blogosphäre häufig die Frage aufgeworfen, inwieweit die ungefragte Veröffentlichung von E-Mails im Internet rechtlich zulässig ist. Der Kollege U…
