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Geheimgefängnisse sind mit Rechtsstaatlichkeit unvereinbar

am 08.01.2006 von Obiter Dictum

Bundeskanzlerin Merkel hat sich vehement gegen den weiteren Bestand des amerikanischen Gefangenenlagers Guantanamo Bay ausgesprochen - gut so! Würde sich der ehrwürdige US Supreme Court endlich dazu durchringen, ein Urteil analog der Strafgefangenenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 33,1) zu fällen, würde sich dieses Problem erledigen.

Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, daß gerade die USA mit ihrer großen rechtsstaatlichen Tradition davon ausgehen, daß ihre eigene Verfassung im Ausland nicht gilt. Diese Territorialdoktrin ist zwar sinnvoll, wenn sie dazu dient, fremde Staaten mit deren Rechtssystemen zu achten. Sie führt aber in die Irre, sobald ein Staat außerhalb seines Hoheitsgebietes Hoheitsgewalt ausübt. Die Staatsbehörden sind dann nämlich nicht mehr an ihre eigenen Grundrechte gebunden, und das austarierte System von checks and balances läuft, jedenfalls gegenüber fremden Staatsbürgern, leer. Politisch mag ein solches Verhältnis der besonderen Gewalt bzw. des Sonderstatus erwünscht sein, verfassungsrechtlich ist es dagegen nicht hinnehmbar.

Nun ist bei Spiegel Online zu lesen, daß ein in der Schweiz aufgetauchtes Papier des ägyptischen Geheimdienstes nähere Angaben zu geheimen US-Gefängnissen auf europäischem Boden macht. Rumänien, Bulgarien, der Kosovo, Mazedonien und die Ukraine sollen Standorte der Geheimgefängnisse sein, in denen Al-Quaida-Kämpfer …

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