Arbeitsrecht: Kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit
Recht und Alltag | 12. Januar 2006 — Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag zur Arbeitsvergütung. …
Wir bitten Sie, die oben angegebene Telefonnummer nicht an AOL-Mitglieder weiterzugeben. Diese können sich rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen, unter der Telefonnummer 0180 5 xxx (12 Ct/Min.) an die AOL Mitgliederbetreuung wenden.
Quelle: AOL-Antwort an die Polizei in einem Ermittlungsverfahren
Polizisten dürfen also günstiger mit AOL telefonieren als deren “Mitglieder”.
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Handakte WebLAWg | 11. Januar 2006 — Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag zur Arbeitsvergütung.…
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