Geheimdienste und Terror: “In schlechter Verfassung”

Falls Sie Interesse haben: Ich hätte einmal mehr eine kleine Geheimdienst-Schnurre im Kontext des “Buback-Verfahrens” gegen Verena Becker zu erzählen. Es geht um das ursprünglich geplante und wohl leider gescheiterte Buch des Ex-Verfassungsschützers Winfried Ridder.

Schon der Titel versprach einen Knaller: “”In schlechter Verfassung – das Unvermögen der Geheimdienste im Kampf gegen den Terror” wollte der frühere Geheimdienstmann Winfried Ridder sein Buch nennen. Er war über viele Jahre hinweg einer der wichtigsten “Auswerter” im Bereich Linksterrorismus des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Und er gehörte zu den wenigen ehemaligen Verfassungsschützern, die sich öffentlich zu ihrer früheren Arbeit äußerten. So gab Winfried Ridder dem Dokumentarfilmer Egmont R. Koch ein Interview für die ARD-Dokumentation “Bubacks Mörder” und war auch in einem Internet-Film auf 3Sat.de zu sehen.

Doch sein eigenes Buch wird nicht erscheinen. Wurde der Erscheinungstermin zunächst verschoben, haben Verlag und Autor inzwischen ihre Zusammenarbeit beendet. Warum, darüber will sich der Verlag nicht äußern. Und auch von Winfried Ridder bekam ich keine Antwort. Aber hinter den Kulissen hat es wohl heftige Diskussionen über Art und Qualität des Manuskriptes gegeben. “Keine Neuigkeiten” ist eine wohl noch freundliche Umschreibung des Inhalts, sagen Menschen, die das Manuskript in unterscheidlichen Stadien gelesen haben.

Schlechte Nerven hatte in dieser Zeit aber ganz offenkundig das Bundesamt für Verfassungsschutz. Dort muss man vor der Veröffentlichung des Buches regelrecht gezittert haben. Denn anders ist kaum ein Schreiben zu erklären, dass vom Verfassungsschutz am 12. Oktober 2011 an den Verlag geschickt wurde. Aktenzeichen: Z13-018-S-10101-1-7/11. Schon dieses Aktenzeichen-Ungetüm legt nahe: Es kann sich nicht um eine Kleinigkeit handeln!

Zunächst sorgt sich das Bundesamt in dem Schreiben um den eigenen “Geheimschutz”. Es sei “zu vermuten, dass in dem Buch möglicherweise geheimhaltungsbedürftige, die innere Sicherheit berührende Vorgänge sowie Dienstgeheimnisse ohne entsprechende Autorisierung geschildert werden könnten”, steht in dem zweiseitigen Brief. Sodann werden die Strafrechtsparagraphen bündelweise ausgepackt: Es gehe um die “§§ 95 ff., 185 ff., 353b StGB” ebenso wie um die Regelung “zur Strafbarkeit wegen Beteiligung an einer Straftat der §§ 25 Abs. 2, 27 StGB”. Alles klar?! Doch damit noch nicht genug.

“Um bezüglich der möglichen Verwirklichung von Straftatbeständen eine fundierte Prüfung vorzunehmen und dadurch die Interessenlage des Bundesamtes für Verfassungsschutz und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebührend wahrnehmen und beurteilen zu können, aber auch um Ihrenm Hause (gemeint: Der Verlag) größtmögliche Rechtssicherheit bei der Publikation zur ermöglichen, darf ich Sie dringend ersuchen, mir umgehend und mit ausreichendem zeitlichem Absta…

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Themen: Raf , Verfassungsschutz , Terror , Olg Stuttgart , Bundesamt , Koch , Buback , Randnotizen , Verena Becker , Mordfall Buback , Ridder

Erschienen 1. Februar 2012 auf http://www.swr.de/blog/terrorismus.

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