Geheimdaten missbraucht: Ersatz?

CK - Washington.   Die Rechtsfolgen der Verletzung einer Vertraulichkeitsvereinbarung für geschützte Geschäftsgeheimnisse erörterte das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks, der die gesamten USA umfasst, mit unterschiedlichen Szenarien am 24. September 2009 im Fall Kara Technology Inv. v. Stamps.com, Inc., Az. 09-1027. Beide Unternehmen sind sich einig, dass ein Non-Disclosure Agreement den Austausch von technischen Informationen bei einer Besprechung im Mai 2000 erfasste. Eine Verletzung kann vorliegen, doch war die Übergabe des Knowhows bei der Klagerhebung im Herbst 2004 gerade verjährt, sodass sie im Untergericht nicht eingehend geprüft wurde. Die Berufung weist den Fall an das Instanzgericht zurück, damit es auch die Verjährung unter dem Aspekt der späteren Verletzung durch Missbrauch des Knowhows prüft. Zudem muss es prüfen, ob die Offenlegung durch die Klägerin bei einer Messe die Geheimnatur des Knowhows beendete und damit eine Verle…

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Themen: Non Disclosure Agreement , /2009/09

Erschienen 27. September 2009 auf http://anwalt.us.

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