Gehaltskürzung wegen Warnstreik bei der Bahn?
nein, nein, es geht nicht darum, dass Mehdorn den Lokführern das Gehalt kürzt, auch wenn der Warnstreik nach Ansicht der
Arbeitsgerichte in Düsseldorf und nicht rechtmässig war.
Gehaltskürzungen bei unrechtmässigen Streiks sind zulässig, das haben die Gerichte geklärt.
Aber wie ist es mit dem Arbeitnehmern, die wegen der Warnstreiks zu spät am Arbeitsplatz erschienen sind? Dürfte der Arbeitgeber
ihnen deswegen das Gehalt oder den kürzen? Macht sich die
GdL auch insoweit schadensersatzpflichtig?
Grundsätzlich gilt: “Kein Lohn ohne Arbeit”. Ausnahmen sind Urlaub und Arbeitsunfähigkeit. Aber nach § 616 BGB hat der Arbeitnehmer
auch Anspruch auf Entgelt, wenn er ohne sein Verschulden hne sein Verschulden eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen
in seiner Person liegenden Grund an der Dienstleistung verhindert ist, also der Arbeit fernbleibt. Na, das könnte doch passen. Aber
es liegt kein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund vor, sondern ein objektiver Grund für die Verspätung. Schneefall,
Hochwasser, Glattein, Demonstrationen, allgemeine Verkehrssperren, Fahrverbote oder auch ein Streik unterfallen dem allgemeinen
Wegerisiko des Arbeitnehmers.
Auf Streiks muss sich der Arbeitnehmer einstellen und versuchen, die Arbeitsstelle mit dem anderen…
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