Geh wieder arbeiten!

Mit der Gesellschaft wandelt sich auch das Familienrecht. Zum Unterhalt wegen Kinderbetreuung nach Scheidung hat der Bundesgerichtshof jetzt mit Urteil vom 15.06.2011 entschieden, dass alleinerziehende Geschiedene in der Regel Vollzeit zu arbeiten haben. Ein Anspruch auf Unterhalt gegen den ehemaligen Partner besteht nur, wenn der betreuende Elternteil aufgrund konkreter Umstände nicht in v…

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Themen: Unterhalt , Bundesgerichtshof , Scheidung , Kinderbetreuung , A. Kühnemann
Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 12. August 2011 auf http://www.r24.de.

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