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Gegenstandswert bei Markenrechtsverletzungen

am 14.04.2006 von http://www.muepe.de/

Die Höhe des Gegenstandswertes bei der Verletzung von Markenrechten richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke. Dieses Interesse bemisst der Senat im Regelfall mit 50.000 Euro, so der Bundesgerichtshof (BGH) in einer richtungsweisenden Entscheidung vom 17. November 2005 (Az. I ZB 48/05).

Eine Reduktion auf 10.000 Euro, wie es der gängigen Praxis des Bundespatentgerichts bei Widerspruchsverfahren entspricht, komme …

Vorher bei http://www.muepe.de/ (muepe.de | weblog peter müller)

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