Gegenstandswert bei Markenrechtsverletzungen
am 14.04.2006 von http://www.muepe.de/
Die Höhe des Gegenstandswertes bei der Verletzung von Markenrechten richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke. Dieses Interesse bemisst der Senat im Regelfall mit 50.000 Euro, so der Bundesgerichtshof (BGH) in einer richtungsweisenden Entscheidung vom 17. November 2005 (Az. I ZB 48/05).
Eine Reduktion auf 10.000 Euro, wie es der gängigen Praxis des Bundespatentgerichts bei Widerspruchsverfahren entspricht, komme …
BGH: Regelstreitwert bei Markenverletzungen 50.000,- EUR
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Beschl. v. 16.03.2006 - Az.: I ZB 48/05) hat entschieden, dass der Regelstreitwert bei Markenverletzungen bei 50.000,- EUR liegt:Die Festsetzung des Gegenstandswerts auf 50.000 entspricht billigem Ermessen (...). Maßgeblich für die Fest…
€ 50.000,
domainblog / ist nach einer Entscheidung des BGH (Beschluss vom 16.03.2006, Az.: I ZB 48/05) der Gegenstandswert in Markenrechtsangelegenheiten; und der bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke.…
BGH: Regelstreitwert 50.000 EUR
MarkenBlog / Der Bundesgerichthof hatte in der Rechtsbeschwerdesache I ZB 48/05 über den Regelstreitwert im Markenverfahren zu entscheiden. Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts ist das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Aufrec…
Regelstreitwert in Markensachen: 50.000,-
advobLAWg / Der BGH hat am 16.03.2006 unter dem Az: I ZB 48/05 aufgrund einer Rechtsbeschwerde zur regelmäßigen Höhe des Streitwerts in Markensachen Stellung genommen: Maßgeblich ist nach Auffassung des Senats das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers…
Regelstreitwert in Markensachen: 50.000,-
advobLAWg / Der BGH hat am 16.03.2006 unter dem Az: I ZB 48/05 aufgrund einer Rechtsbeschwerde zur regelmäßigen Höhe des Streitwerts in Markensachen Stellung genommen: Maßgeblich ist nach Auffassung des Senats das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers…
BGH: Regelstreitwert in Markensachen
Handakte WebLAWg / Die Gegenvorstellung hat keinen Erfolg. Die Festsetzung des Gegenstandswerts auf 50.000 € entspricht billigem Ermessen (§ 51 Abs. 1 GKG, § 32 Abs. 1 RVG). Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts ist das wirtschaftliche Interesse des…
Kein Regelstreitwert in Höhe von 50.000,- € bei Markenverletzungsverfahren – Bundesgerichtshof missgedeutet
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 18.09.2007 (Az.: 15 O 698/06) entschieden, dass der vom Bundesgerichtshof angenommene Regelstreitwert in Höhe von EUR 50.000,- im Falle eines markenrechtlichen Löschungs- bzw. Widerspruchs…
