Gegenseitige Rücksichtnahme?

§ 1 StVO sollte ja jedem Verkehrsteilnehmer geläufig sein. Gerade auch wegen der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Nun, gilt scheinbar nicht für alle. Aber es sind nicht immer die Raser oder Drängler, manchmal sind es auch Ämter bzw ihre Angestellten.

So fuhr vor kurzem ein orangefarbenes Auto des Strassenbauamtes in Richtung Ortsausgang. Die Jungs schienen Zeit zu haben, sie zuckelten mit gefühlten 10 km/h durch die Stadt (es waren ca. 35 km/h). Dadurch hattten sie bereits 30 Autos hinter sich aufgestaut.

Alle hofften, dass sie endlich am Ortsausgangsschild Gas geben und es etwas schneller vorangehen würde.

Denkste. Sie wurden noch langsamer. Genau am Ortsausgang geht ein Weg rechts ab. Nun kam die Hoffnung auf, dass die Jungs dort abbiegen und damit die Strasse freigeben.

Wieder nichts mit dem Wünschen. Genau nach dem Weg blieben sie einfach auf der Fahrbahn stehen.. Der Verkehr kam nun ganz zum Erliegen. Gemächlich stieg einer auf der einen und der andere auf der anderen Seite aus. Sie zogen sich gemütlich ihre Warnwesten an. Nichts pa…

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Erschienen 1. Oktober 2010 auf http://www.r-tape.de.

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