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Gegen Menschenrechtsverletzungen durch industriellen Goldabbau

am 27.09.2005 von Menschenrechte

FIAN dokumentiert Menschenrechtsverletzungen in Guatemala und Ghana

Angesichts anhaltender Menschenrechtsverletzungen fordern neunzehn zivilgesellschaftliche Organisationen aus elf Ländern die Regierungen weltweit auf, den verantwortungslosen Goldabbau zu stoppen. Auf Initiative von FIAN unterzeichneten sie gemeinsam die Berliner Erklärung „Stoppt den unverantwortlichen Goldabbau“.

Der Goldabbau wird von wenigen multinationalen Konzernen aus Australien, Kanada, Südafrika und den USA kontrolliert. Die Organisationen rufen die Regierungen dieser Länder auf, Bergbauunternehmen für Menschenrechtsverletzungen im Ausland zur Rechenschaft zu ziehen. Dazu gehört sowohl eine strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen als auch eine angemessene Entschädigung der Opfer. Weltweit werden durch den industriellen Goldbergbau fruchtbares Land, Flüsse und Grundwasser zerstört. Die Hauptursache sind der hohe Verlust an Land und Wasser für Tagebauminen sowie saure Grubenwässer und Zyanidunfälle. Für die ländliche Bevölkerung bedeutet dies in der Regel den Verlust ihrer Lebensgrundlage und damit eine Verletzung ihres Menschenrechts auf Nahrung. Den staatlichen Umweltämtern fehlt oftmals die Kapazität, die Unternehmen angemessen zu kontrollieren. Niedrige oder fehlende gewerbliche Wassernutzungsgebühren und fehlende bindende Umweltstandards begünstigen Verletzungen des Menschenrechts auf Wasser der lokalen Bevölkerung.

In Guatemala hat die guatemaltekische Regierung das Recht auf Wasser der lokalen Bevölkerung verletzt, da sie die Goldmine Marlin des kanadischen Unternehmens Glamis Gold genehmigte ohne die Auswirkungen auf den Zugang zu Wasser für die Bevölkerung angemessen zu untersuchen. Zu dieser Bewertung kommt eine aktuelle Studie von FIAN und Misereor. FIAN und Misereor fordern ausserdem die Weltbanktochter IFC (International Finance Corporation) auf, einen 2004 bewilligten Kredit für die Mine zurückzunehmen, da die indigene Bevölkerung nicht den Vorgaben der ILO-Konvention 169 und Weltbankstandards entsprechend konsultiert …

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