Gegen den Rest der Welt

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Für Rechtsanwalt Michael O. Heuchemer ist es Magnus Gäfgen, der in Frankfurt am Main den Bankierssohn Jakob von Metzler entführte und danach erstickt hat. Man muss wohl so jung sein wie der gerade mal 29 Jahre alte Heuchemer, um sich in diesem mit einem rechtskräftigen "Lebenslänglich" abgeschlossenen Verfahren so intensiv zu engagieren wie er.

Der Dr. jur. legte jetzt für den in Schwalmstadt einsitzenden Gäfgen eine über 200-seitige "Beschwerde" beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Durch ein Urteil aus Straßburg möchte er nicht weniger bescheinigt bekommen, als dass die Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Verurteilten die "Garantie des Folterverbots massiv verletzt hat", die in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbürgt ist.

Zur "lesenswerten" Fortsetzung.

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Themen: Rechtsprechung , Rechtsanwalt , Frankfurt

Erschienen 13. Juli 2005 auf http://log.handakte.de/.

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