Gefahr von Folge-Abmahnung bei Stadtplanausschnitten! Abrufbarkeit über URL reicht aus, um (erneute) Abmahnungen wegen Stadtplanausschnitten zu rechtfertigen

Am 28.04.2010 hatte das KG Berlin über die Frage zu entscheiden, ob es für eine abmahnfähige Urheberrechtsverletzung ausreicht, wenn ein Stadtplan über die Direkteingabe der URL auch weiterhin abrufbar ist (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 28.04.2010, Az.: 24 W 40/10).

Hintergrund

Zahlreiche Shop-Betreiber und Website-Betreiber verwenden zur Illustration der Anfahrt sog. Anfahrtsskizzen in der Form von Kartenausschnitten bzw. Stadtplanausschnitten. Was viele jedoch nicht wissen: Die Verwendung der Kartenausschnitte ist nur dann zulässig, wenn die Einwilligung des jeweiligen Kartenurhebers (bspw. Google, Falk, etc.) vorliegt. Dies ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn für die Verwendung der Karten sog. Lizenzgebühren, d.h. Gebühren für die Verwendung der Kartenbilder, bezahlt werden.

Bei einer ungenehmigten Verwendung droht eine kostenintensive Abmahnung wegen unberechtigter Verwendung urheberrechtlich geschützten Kartenmaterials. Wir vertreten in diesem Zusammenhang gegenwärtig zahlreiche Abmahnungsbetroffene.

Was viele jedoch nicht wissen: auch die Erreichbarkeit des Kartenmaterials über die Direkteingabe der URL (bspw. “http://www.abmahnschutz24.de/kontakt“) reicht aus, um eine abmahnfähige Urheberrechtsverletzung zu begründen. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn bereits eine Abmahnung wegen illegaler Kartenverwendung ausgesprochen wurde und sich der Shopbetreiber bzw. Websitebetreiber auf die Abmahnung hin verpflichtet hat, die Vewendung zu unterlassen (sog. Unterlassungserklärung).

Nun geschieht häufig Folgendes: das Kartenmaterial wird auf die Abmahnung hin aus der Website entfernt, so dass diese bei Aufruf der Website nicht mehr erscheint. In vielen Fällen bleibt das abgemahnte Kartenmaterial jedoch gleichwohl abrufbar – nämlich durch Direkteingabe der URL, des ursprünglichen Pfades. Die Erreichbarkeit des Kartenmaterials wird in nahezu allen Fällen im…

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Themen: Google , Abmahnung , Urteile , KG Berlin , Illustration , News-blog
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 25. Mai 2010 auf http://www.abmahnschutz24.de.

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