Gefahr im Bett durch VO gebannt

CK - Washington.   Ein wenig Verbraucherschutz gibt es auch in den USA, meist von den Einzelstaaten, ergänzend vom Bund verwaltet. Beispielhaft wendet sich der Bund mit einer Verordnungsanpassung an die Gefahr für Kopf und Nacken im Bett. Die Consumer Product Safety Commission verkündet am 12. Juli 2010 zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit, zu der auch immer Hersteller aus dem In- und Ausland zählen, einen Regelungsentwurf unter dem Titel Petition Requesting Revision of Bunk Bed Standard To Incorporate Requirements for Head and Neck Entrapment Testing in Spaces Created by Side Structures, Including Ladders, Az. CPSC-2010-0071, Federal Register, Bd. 75, Heft 132, S. 39666. Das Verfahren entspricht den…

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Themen: Verbraucherschutz , Petition , Vorschriften , Bett , Consumer Product Safety , /recht-usa-2010/jurist
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 10. Juli 2010 auf http://anwalt.us.

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FR Doc 2010-16918