Gefälschte E-Post vom BKA schickt Trojaner auf den PC
am 01.02.2007 von strafblog
Gestern abend flimmerte auch über die Bildschirme der Nation, was tagsüber bereits in verschiedenen Internetforen berichtet worden war. Da flattert dem Internet-Nutzer eine elektronische Nachricht mit dem Bundeskriminalamt (BKA) als Absender in den elektronischen Briefkasten, in dem folgendes zu lesen steht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Herunterladen von Filmen, Software und MP3s ist illegal und wird mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug bestraft.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Rechner unter der IP xxx.xxx.xxx.xxx erfasst wurde.
Ihre Daten wurden uns von Ihrem Provider zu Verfügung gestellt und eine Strafanzeige wurde erlassen.
In dem angeführten Anhang finden Sie die Strafanzeige mit dem Aktenzeichen Nr.:# 130067
Drucken Sie diese bitte aus und faxen Sie diese mit einer Stellungname an uns zu.
Eine Kopie der Strafanzeige wird Ihnen in den nächsten Tagen schriftlich zugestellt.
Hochachtungsvoll
...
Manch ein User mag sich da ertappt fühlen und wird versucht sein, den Anhang zur email zu öffnen und zu erfahren, was konkret ihm denn in der Strafanzeige vorgeworfen wird. Und dann nimmt das Unheil seinen Lauf, weil die Post in Wirklichkeit nicht vom BKA stammt und einen Trojaner enthält, der vermutlich Passwörter ausspioniert, die dann zu bösen Zwecken verwendet werden können. Gerade mal 3 Virenscanner hätten bei einem Securitiy-Check den Schädling erkannt, schreibt heise-online, und was der Trojaner genau nachlädt, müsse erst noch erkundet werden.
heise-online erinnert an den BKA-Wurm Sober.Y/Z, der im November 2005 etlichen Schaden auf Computern anrichteten, deren Nutzer den Anhang geöffnet hatten. Ein junger Mann aus Paderborn, der die vermeintliche BKA-email ernst genommen hatte, sah sich sogar veranlasst, Selbstanzeige wegen des Besitzes von Kinderpornographie zu erstatten.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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