Einschätzung RA Hoesmann zum Tweet des Tages
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In UK Blogs und auf Twitter sorgte letzte Woche eine Meldung auf Court News für grosses Aufsehen: UK Bar Standards Board (BSB) wirft den bekannten Blogger und Barrister David Harris alias @GeekLawyer aus der Anwaltschaft, und zwar für immer. Grund für den Rauswurf sind unter @GeekLawyer versandte Tweets:
"A barrister who called opposing lawyers 'slimebags' in a series of insulting tweets from court was […] thrown out of the profession. David Harris was wrongly acting for an internet piracy company he owned. He bragged that 'whoring and drinking' would begin after he finished the trial and described an opposing lawyer as a 'prick.'"
Wie man sieht wird als zweiter Grund angeführt, dass Harris auch noch eine Webseite betreiben hat (Newzbin), welche es Benutzern ermöglichte illegal Filme herunterzuladen. Newzbin wurde von der Filmindustrie verklagt und anscheinend wurde erst im Verlauf des Prozesses klar, dass der als Anwalt von Newzbin auftretende Harris selber diese Seite betrieb.
Nicht ganz klar ist, was entscheidender war für seinen Rauswurf: Die nach Ansicht des BSB beleidigenden Tweets oder seine Doppelrolle im Prozess. Gemäss einem Bericht im Telegraph ging es vor allem um folgende Tweets, welche sich alle auf den Newzbin Prozess bezogen:
"Left robes in hotel once. Judge permitted me to appear unwigged, he invited other barrister to appear likewise: prick refused."
"Oops Looks like I admitted something I should have denied. Oh. Dear me : ( (Gonna catch it in the neck for that)."
"We are guilty as sin, fuck me they are entirely right."
"Ha !New (sic) I being spied on! You Wiggin slimebags are sooo fucking obvious."
"the merciful release of closing submissions will soon be in sight whereafter the whoring and drinking shall recommence."
Das BSB kommt zum Schluss, dass diese Tweets das öffentliche Vertrauen in den Berufsstand negativ beeinflussen und die Anwaltschaft in Verruf bringen können:
"In relation to the tweets, we are confident…that it was likely to diminish the public confidence of the profession and bring it into disrepute. This was disgraceful behaviour by him." (zitiert in The Telegraph)
Neben dem Telegraph haben auch MailOnline und ZDNet darüber berichtet. @GeekLawyer scheint unter Legal Tweetern und Bloggern sehr bekannt und auch respektiert zu sein. Entsprechend gibt es auch viele Tweets und Blogeinträge zum Thema.
Legal Cheek fasst den Telegraph Artikel zusammen, was Harris zu folgendem Kommentar veranlasst hat: Er hätte die Newzbin nie selber betrieben, er sei dort lediglich für 3 Monate Interims Director gewesen. Auch hält er fest, dass Newzbin nie kriminell gewesen sei, es sei immer nur um zivilrechtliche Ansprüche gegangen. Legal Cheek erwähnt auch, dass @GeekLawyer offenbar eine zumindest O…
» Vollständiger ArtikelErschienen 30. Januar 2012 auf http://blog.gian-reto.com.
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David Harris tweeted from court using his name @GeekLawyer (pictured) while he was defending a website that allowed users to download films illegally.
A lawyer who defended Newzbin at its 2010 trial has been indefinitely struck off, because it turned out he owned the file-sharing site. The Bar Standards Board disbarred Brighton-based David Harris on Thursday, and also fined him...