Gefährdet die Freigabe der Rezeptsammlung eine sichere Arzneimittelversorgung?
am 09.11.2006 von http://info.folkertjanke.de
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat mit Urteil vom 7.11.2006 (Az.: 13 A 1314/06 – siehe PM hierzu) entschieden, dass ein Bestell- und Abholservice für Arzneimittel in Drogerien zulässig ist. Die von den Ordnungsbehörden, hier das Gesundheitsamt Düsseldorf, angegriffene Kooperation von Drogeriemärkten und einer niederländischen Versandapotheke entspreche zwar nicht dem herkömmlichen Versandhandel. Gleichwohl sei das Apothekengesetz für “neue Formen” offen.
Hierzu erklärt Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein in einer Pressemitteilung vom 7.11.: Diese Entscheidung gefährdet den Patienten. Kann sich der Gesetzgeber wirklich vorstellen, dass Medikamente über Tankstellen und Videotheken verteilt …
Bestell- und Abholservice für Arzneimittel
Blickpunkt Recht & Steuern / Drogeriemärkte und andere Geschäfte dürfen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster einen Bestell- und Abholservice für Arzneimittel in Zusammenarbeit mit einer Versandhandelsapotheke unterhalten. Im Juni 2004 hatte eine Drogeriema…
dm-Markt darf Bestell- und Abholservice von Arzneimitteln betreiben
JuracityBlog / Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Urteil vom 07.11.2006 - Aktenzeichen 13 A 1314/06 - entschieden, dass die Koopertion des dm- Drogeriemarktes mit Versandhandelapotheken in Form von Bestell- und Abholservice für Arzneimittel zulässig i…
OVG NRW: dm-Drogerien dürfen Bestell- und Abholservice für Arzneimittel fortführen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OVG NRW hatte darüber zu entscheiden, ob dm- rogerien einen Bestell- und Abholservice für Arzneimittel in Zusammenarbeit mit einer Versandhandelsapotheke unterhalten dürfen. Mit Urteil vom 07.11.2006 (= Pressemitteilung) hat der 13. Senat des…
Abholstation von Versandapotheke unzulässig
Lichtenrader Notizen / In einem Eilverfahren hat der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass dm-Drogerien vorerst keinen Bestell- und Abholservice für Arzneimittel unterhalten dürfen. Das OVG führte aus, dass einiges da…
Bundesverwaltungsgericht : Abholstation Drogeriemarkt XY - Versandhandel mit Arzneimitteln darf Drogeriemärkte als Logistikpartner einbeziehen
MEDIEN INTERNET und RECHT / BVerwG, Urteil vom 13.03.2008 - Az. 3 C 27.07 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 13.03.2008 entschieden, dass Versandapotheken für das Einsammeln von Bestellungen und die Aushändigung der bestellten Arzneimittel den Dienst von Droger…
Arzneimittelhandel in Drogerien verboten
Recht und Alltag / Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit einem am 15. Februar 2006 verkündeten Urteil (Az.: 16 K 5720/04) eine Entscheidung des Oberbürgermeisters der Stadt Düsseldorf bestätigt, mit der dieser der Drogeriekette “dm” den Vertrieb vo…
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