Gedanken zum Fall Tauss

Die Nachricht, dass gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss ein Ermittlungsverfahren wegen Besitz kinderpornografischer Schriften eingeleitet worden ist, hat sich gestern in der Netzgemeinde wie ein Lauffeuer verbreitet. Gilt Tauss doch als kompetenter Medienpolitiker, der gerade in der Internet-Community hohes Ansehen genießt, weil er unbequeme und politisch z.T. auch unpopuläre Positionen vertreten hat und zwar allen Parteien gegenüber, auch seiner eigenen. Die Beurteilung der Vorwürfe ist ohne Kenntnis der Fakten nicht möglich. Manche haben ihr Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass sich Tauss nicht online, z.B. via Twitter rechtfertigt. Das ist allerdings etwas, was mich als Anwalt nicht erstaunt. Als sein Strafverteidiger hätte ich ihm einen Maulkorb verpasst, bevor nicht Einsicht in die Ermittlungsakte genommen worden ist. Und vermutlich genau das, hat der Kollege der ihn vertritt auch getan. In der Presse beginnt derzeit bereits eine subtile und unfaire Form der Hetze gegen Tauss, auf die Jens Ferner zu Recht hinweist. Tauss sei in jüngster Zeit mit Äußerungen zum Thema Kinderpornografie aufgefallen, heißt es mitunter, wodurch ein Zusammenhang zum Tatvorwurf hergestellt werden soll. Bezeichnend ist z.B. eine Berichterstattung bei der Deutschen Welle, wo es wörtlich heißt: "Erst im November hatte sich der Sozialdemokrat gegen Pläne von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) ausgesprochen, kinderpornografische Webseiten verbieten zu lassen." Das ist allerdings keine subtile Hetze mehr, sondern tendenziöser und…

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Themen: Cdu , Twitter , Tauss

Erschienen 6. März 2009 auf http://www.internet-law.de/.

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