Gedanken zu § 266a StGB

Eine Woche nach den tödlichen Schüssen von Dachau. 1 1/2 Jahre nach dem Tod von Marwa el Sherbini vor dem Dresdner Landgericht.

Die Kollegen Strafverteidiger bewerten das Verhalten des Pflichtverteidigers des Beschuldigten.

Der Kollege Schöne aus Bautzen macht sich allerdings auch Gedanken um den mitgeteilten Grund des Mordes, die auch mich zu einer Reflexion bringen.

Vorweg nur eines: Nichts rechtfertigt es, einen Menschen zu töten, mein Mitgefühl gilt den Betroffenen und Angehörigen.

Allerdings scheint etwas am System nicht richtig zu sein, wenn Urteile “Im Namen des Volkes” vom Volk nicht mehr verstanden werden. Die Vorschrift des § 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt – ist eines solche dem Normalbürger kaum mehr verständliche Vorschrift. Gestandene Unternehmer habe ich weinen sehen, weil sie auf dieser Grundlage verurteilt wurden und es bis heute nicht begreifen.

Hintergrund ist die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber. Ausgangspunkt der Berechnung ist der vertraglich vereinbarte Bruttolohn. Von diesem muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer für den Arbeitnehmer abführen, zum Bruttolohn dazu muss der Arbeitgeber noch den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge abführen. Hinsichtlich des Arbeitnehmeranteils ist der Arbeitgeber also so eine Art Treuhänder für den Arbeitnehmer, weswegen § 266a StGB auch unmittelbar auf § 266 StGB – Untreue – folgt.

Reicht nun in der Krise des Unternehens das Geld nicht aus, um Steuern, Sozialabgaben und Nettolohn zu zahlen, muss der Unternehmer sehen, welche Forderung er von dem verbleibenden Geld bezahlt. Gerade in kleineren und Familienunternehmen entscheidet sich der Unternehmer oft, den Nettolohn an seine Beschäftigten auszuzahlen, die kennt er, deren Familien kennt er oft und die will er für ihre geleistete Arbeit nicht ohne Geld dastehen lassen.

Das ist aber genau die Falle: die Nichtzahlung des Nettolohnes oder die Nichtzahlung der Steuern ist strafrechtlich nicht relevant. Anders die Sozialversicherungsbeiträge.

Der vorsichtige Unternehmer mu…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Urteile , Stgb , Volk , Marwa , Dachau

Erschienen 17. Januar 2012 auf http://www.ra-haensch.de/php/wordpress.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Insolvenz § 266a Stgb: Bei Zahlungsunfähigkeit keine Strafbarkeit nach § 266a StGB, aber…

juragebirge.de | 5. März 2007 — In meinem Fortsetzungsroman “Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung” (Teil I u. Teil II) ist ja bereits angeklungen, daß den…

Beitragsvorenthaltung bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen

Rechtslupe | 15. September 2011 — Bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen, die den Tatbestand des § 266a Abs. 2 StGB erfüllen, wirkt die Unmöglichkeit der Be…

Die Zahl des Tages

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 14. Dezember 2007 — lautet 2.750.000.000,00 Euro. In dieser Höhe muss der Freistaat Sachsen Bürgschaften geben für seine im Sommer an die Landesb…

§ 266a Stgb Insolvenz: Bei Zahlungsunfähigkeit liegt der Tatbestand nach § 266a StGB grundsätzlich nicht vor

InsoBlog.de | 7. März 2007 — In fast jedem Insolvenzverfahren mit gewerblichem Hintergrund melden die Krankenkassen zur Tabelle Schadensersatzansprüche aus …

Strafrecht Schwarzarbeit: Schwarzarbeit und die strafrechtlichen Folgen

Rechtslupe | 2. Dezember 2008 — Die Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - und damit auch die Schwarzarbeit - ist nach § 266a StGB strafbar. In eine…

Restschuldbefreiung für Säumniszuschläge auf Sozialversicherungsbeiträge

Rechtslupe | 27. März 2012 — Hat sich der Schuldner wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nach § 266a StGB strafbar gemacht…

Scheinpraktikum: Praktikum und fehlende Sozialversicherung - Nachzahlungspflicht des Arbeitgebers bei Schein-Praktikum

Media Rights | 15. August 2006 — Als Schein-Praktikant hat man oft gute Chancen, nachträglich gerichtlich feststellen zu lassen, dass man eigentlich Arbeitnehme…

LG Magdeburg: Nichtzahlung von Mindestlohn als Straftat

Rechtsanwalt Volker Lehmann | 1. Juli 2010 — Verweigert der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Zahlung des -tariflichen- Mindestlohns, so kann er sich strafbar machen. Da…

Ansprüche Der Gmbh Gegen Den Geschäftsführer Auf Schadensersatz Bei Nichtabführung: BGH: kein Schadensersatzanspruch gegen Geschäftsführer wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen

Insolvenz-News und Insolvenzberatung | 18. Februar 2011 — Bei der rechtlichen Beratung und Begleitung von Unternehmern in Insolvenzverfahren ist die Vertretung gegenüber Sozialversich…

Terminhinweis: Nichtzahlung von Mindestlohn als Straftat?

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 7. April 2010 — Bemerkenswertes tut sich gerade beim Landgericht Magdeburg: Ein Unternehmer hatte Reinigungskräfte angestellt und einen Stunden…

StGB - Einzelnorm
Dachau: Staatsanwalt im Gericht erschossen – Wikinews, die freie Nachrichtenquelle
Marwa El-Sherbini – Wikipedia
Der singende Verteidiger
Rechtsanwalt Steuerberater Bautzen Kamenz Hoyerswerda Löbau Crimmitschau | r24.de Rechtsanwälte Steuerberater

Rechtsanwalt Steuerberater Bautzen Kamenz Hoyerswerda Löbau Crimmitschau Staatsanwalt Amtsgericht Täter Strafrecht


Deutsches Ärzteblatt: Kieler Forschungsinstitut kritisiert Geldverschwendung in der GKV

Kiel – Das Institut für Mikrodaten-Analyse hat Pläne der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), nach denen erwirtschaftete Überschüsse als Liquiditätsreserve in den Gesundheitsfonds fließen sollen, kritisiert. „Die gehorteten Milliardenbeträge zeigen das