ZJS 5/2008 erschienen
Jurakopf | 9. Oktober 2008 — Die (kostenlose) ZJS 5/2008 ist erschienen und wie immer einen Blick wert - diesmal enthält sie als Schmankerl einen Aufsatz vo…
Ich nutze mein Blog ja auch hin und wieder, um kurz eigene Gedanken festzuhalten, die ich später (vielleicht) wieder aufgreife. Beim Wiederholen des Wirtschaftsstrafrechts stolpere ich erneut über das vieldiskutierte Problem der Kausalität bei Gremienentscheidungen. Gedanke: Hilft eine formelle Betrachtung vielleicht weiter?
Das Problem ist einfach und an den Erdal-Fall angelehnt: Im Vorstand hat man Grund zur Annahme, dass ein (weit verbreitetes) Produkt bei der Benutzung Gesundheitsschäden hervorruft. Man stimmt ab, ob man es vom Markt nehmen soll - von den 5 Vorstandsmitgliedern stimmen 4 dafür, einer dagegen. Später wird das Produkt vom Markt genommen, es kommt zum Strafverfahren. Jeder der vier “Dafür-Stimmer” sagt nun, dass er ja gar nicht kausal für den “Nicht-Rückruf” war, denn hätte er dagegen gestimmt, so wären ja immer noch 3 (und somit die Mehrheit) dafür gewesen.
Abstrus? Mitnichten, grosse Stimmen wie z.B. Puppe lehnen eben deswegen die Kausalität ab. Andere wie Jakobs oder Roxin bejahen sie, notfalls über den Weg der Alternativen Kausalität.
Gedanke: Wie ist es, wenn man (unstreitig) die Gesamtentscheidung des Vorstands als Kausal betrachtet? Das heisst (gekünstelt formell): Die Entscheidung des Vorstands in dem konkreten Erscheinungsbild (Datum, Uhrzeit, Abstimmungsverhalten) ist kausal. Sobald man nun auch nur eine Stimme ändert, ändert sich das konkrete Erscheinungsbild - erst das jeweils getroffene Abstimmungsverhalten ist nämlich kausal für dieses einmalige Vorstandsergebnis. Man kann keine Stimme “wegdenken” ohne dass der konkrete Vorstandsbeschluss entfiele - alles andere ist nur (unbrauchbare) Hypothese, da man nie weiss, ob bei einer Stimmänderung nicht auch andere sich geändert hätten (so…
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