Gebühren zum InformationsfreiheitsG M-V in der Kritik
am 01.11.2006 von http://walfischbucht.wordpress.com
Journalisten- und Bürgerrechtsorganisationen haben die Gebührenverordnung für das neue Informationsfreiheitsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern scharf kritisiert und eine Überarbeitung gefordert. Höchstsummen von 1000 Euro und mehr für die Freigabe einer Information sind aberwitzig, sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, Michael Konken, am Dienstag. Kaum ist die Informationsfreiheit an der Ostsee Realität geworden, wird sie auch schon wieder in Frage gestellt.
Quelle: ln-online hier
Bereits am 27.10. hatte der Landesbeauftragte für den Datenschutz und informationsfreiheit M-V, Karsten Neumann, ausführlich zur neuen Informationskostenverordnung Stellung genommen:
Grundsätzlich kann ich verstehen, dass Gebühren und Auslagen erhoben werden müssen. Die Auslagen sollen den tatsächlichen Aufwand, beispielsweise für die Herstellung von Kopien, decken. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum in der Informationskostenverordnung eine Öffnungsklausel zur Höhe der Gebühren vorgesehen ist. Danach können die Gebühren den ohnehin viel zu hohen Maximalbetrag von 1.000,00 EURO übersteigen, wenn ein höherer als ein außergewöhnlicher Verwaltungsaufwand erforderlich ist. Was über einen außergewöhnlichen Aufwand hinausgehen kann, ist mir allerdings unklar. In dieser Form dient die Gebührenverordnung offensichtlich in rechtswidriger Weise dem Ziel, Bürgerinnen und Bürger von einer Antragstellung abzuhalten.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hält es in jedem Fall für selbstverständlich, dass die auskunftspflichtige Behörde mit der Entscheidung über den Antrag auch eine vorläufige Kostenaufstellung kostenfrei erbringen muss. Der Antragsteller kann dann entscheiden, ob er die gewünschten Informationen dennoch haben möchte. Der vom Innenminister verordnete …
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