Gebühren für das Fahrtenbuch

Das sind die Nachrichten, die man gern erhält. Die Behörde verfügt, daß der Verkehrsteilnehmer ein Fahrtenbuch zu führen hat. Das ist ja an sich schon ärgerlich genug.

Aber die Behörde setzt noch einen oben drauf:

73,00 Euro für die Auflage, 2,21 Euro für die Zusendung. Da kommt richtig Freude auf.

Dagegen hilft zweierlei.

Erstens ein Widerspruch gegen die Auflage, und wenn es nur darum geht, Zeit zu gewinnen. Die Zeit bis zum rechtskräftigen Abschluß des Widerspruchs- und des sich anschließenden Gerichtsverfahrens könnte man für einen Fahrzeugwechsel nutzen. Dann geht in aller Regel die Auflage ins Leere.

Sodann schreibt man, wenn das Verfahren nicht ohnehin erfolgreich …

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Themen: Fahrtenbuch , Fahrtenbuch Gebühren

Erschienen 4. Oktober 2007 auf http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de.

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