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Gebrauchsanweisung für nachträgliche Protokollberichtigung

am 08.02.2006 von Strafprozesse und andere Ungereimtheiten

Da haben wir es nun schwarz auf weiß in 1 StR 466/05 vom 12.01.2006: Die Beweiskraft des Protokolls im Sinne von § 274 StPO ist für das Revisionsgericht auch dann beachtlich, wenn aufgrund einer Protokollberichtigung hinsichtlich einer vom Angeklagten zulässig erhobenen Verfahrensrüge zu Ungunsten des Angeklagten die maßgebliche Tatsachengrundlage entfällt.
Zukünftig muss ich …

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An dieser Stelle berichtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers, auch Spezialist für Verkehrsunfallabwicklungen, über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz und was sonst noch so auffällt.

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