Gebäudereinigungsmeister darf vom Auszubildendenden per SMS massiv beleidigt werden - meint das ArbG Iserlohn

SMS vom Azubi an den Gebäudereinigungsmeister: "DU BIST EIN HURENSOHN UND DEINE FRAU DIE FICK ICH AUCH" Die darauf folgende fristlose Kündigung ist nach Ansicht des Arbeitsgerichts Iserlohn im Urteil vom 08.02.2005 - 2 Ca 2797/04 - nicht wirksam gemäß § 15 Absatz 2 Ziffer 1 BBiG (sinngemäß: Arbeitgeber darf aus einem wichtigen Grund fristlos kündigen) erklärt worden. Die Weiterbeschäftigung wurde antragsgemäß angeordnet. Begründung des Arbeitsgerichts Iserlohn: Das Ausbildungsverhältnis sei weit fortgeschritten (3. Lehrjahr). Der Arbeitgeber habe im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses auch in erzieherischer und insbesondere auch charakterlich fortbildender Weise auf den jungen Auszubildenden einzuwirken und ihn nicht nur zu beschäftigen. Im Gebäudereinigerhandwerk herrsche eben ein rauer Ton - der sei anders als der in den Geschäftsräumen einer Bank. Der Auszubildende sei im konkreten Fall nicht gerade besonders begabt, wie sich aus seinen Noten ergebe. Das gesamte, nicht rechtskräftige Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 08.02.2005 - 2 Ca 2797/04 - ist hier zu finden. (Vielen Dank an Rechtsanwalt Jörg Placidus, Meinerzhagen, für die Übersendung des Urteils) Was lernt der Meister aus einer derartigen Rechtsprechung: Dumme Azubis dürfen im Handwerk frech beleidigen, denn im Zweifelsfall wurden sie vom Meister in der Ausbildung nicht hinreichend erzogen und charakterlich fortgebildet. Da muss er sich schon mal deftig beleidigen lassen. Wird diese absonderliche Ansicht demnächst auch auf D…

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Themen: Sms , Iserlohn , Wenn Azubis Beleidigt

Erschienen 31. März 2005 auf http://rafranke.blogspot.com.

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