GAV Personalverleih für allgemeinverbindlich erklärt

Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2011 erstmals einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Verleihbranche, und zwar den GAV Personalverleih, für allgemeinverbindlich erklärt. Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt für mittlere und grössere Personalverleihbetrieben sowie deren Arbeitnehmer. Sie regelt die Arbeitsbedingungen der verliehenen Arbeitnehmer (u.a. Lohn und A…

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Themen: Gesetzgebung , Bundesrat
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 16. Dezember 2011 auf http://www.swissblawg.ch.

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Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist ein Vertrag zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden zur Regelung der Arbeitsbedingungen und des Verhältnisses zwischen den GAV-Parteien. Er ist in den Artikeln 356 bis 358 des Obligationenrechtes geregelt.


www.news.admin.ch - Bundesrat erklärt GAV Personalverleih allgemeinverbindlich

Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2011 den Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih allgemeinverbindlich erklärt. Die Allgemeinverbindlicherklärung regelt die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von mittleren und grösseren Personalverleihbetrieben verliehen werden.