GAU - Größter Anzunehmender Unsinn

… ist das, was ein Inkassoschuldner heute getan hat.

Die Forderung von knapp 1.000 Euro stammt aus dem Jahr 2004. Im Frühjahr 2007 sagt der Schuldner zwei mal Ratenzahlung zu, hält sie aber nicht ein. Auf das anwaltliche Mahnschreiben antwortet ein Anwalt mit seeeeehr weit hergeholten “Argumenten”. Es läuft ins Klageverfahren, in dem die abwegigen Argumente vom gegnerischen Anwalt ausgiebig vorgetragen werden. Beweise gibt es natürlich für die Behauptungen nicht.

Heute nun Termin zur mündlichen Verhandlung. Im Rahmen von Vergleichsgesprächen, in denen wir unsere Bereitschaft zum Verzicht auf Zinsen geäußert hatten, betritt die Gegenseite nach kurzer Unterbrechung den Verhandlungssaal und verkündet:

Wir erkennen die Forderung an.

Es ergeht Anerkenntnisurteil gegen den Beklagten. Aus der ursprünglichen Forderung von 994,36 Euro sind inzwischen geworden:

- Urteilsbetrag einschließlich Zinsen 1.353,04 Euro - Gerichtskosten 55,00 Euro - meine Kosten 276,68 Euro - Kosten des Anwalts des Beklagten…

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Themen: Gau

Erschienen 19. September 2007 auf http://www.ra-haensch.de/php/wordpress.

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