Hartz – IV- Leistungen sind verfassungswidrig
Szary Blog | 10. Februar 2010 — Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gestern entschieden, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsen…
● Von Anna Alexandra Seuser, Wiss. Mitarbeiterin, Universität Trier ● In der gegenwärtigen Diskussion um erneuerbare Energien und deren gesicherte Implementierung in das Energieversorgungssystem der Bundesrepublik Deutschland ist die Erschließung unkonventioneller Erdgasquellen im Wege des Hydraulic Fracturing Verfahren in den Fokus des Interesses gerückt. In Folge juristischer Grauzonen der betroffenen Rechtsgebiete Wasser- und Bergrecht bestehen hier etliche Rechtsfragen, die im Sinne eines nachhaltigen Ressourcenschutzes und eines bewussten Umgangs mit den vorgefundenen Ressourcen zwingend einer raschen (legislativen) Lösung bedürfen. Zukünftig muss eine Auseinandersetzung mit dieser Fördermethode unter dem Aspekt der Optimierung und Absicherung erfolgen. Vor allem die Ausfüllung der gegenwärtig bestehenden Regelungslücken in Wasser- und Bergrecht sollte dabei Ansatzpunkt sein. Auch wenn in Deutschland bis dato nur vereinzelte Schadensfälle auf Bohrfeldern in Niedersachsen zu verzeichnen sind, sollten die negativen Erfahrungen der USA dazu beitragen, weitreichende Lösungsansätze schnellstmöglich voranzutreiben und die unbefriedigende Situation, dass eine verlässliche Folgenabschätzung einer ausgedehnten Gasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten in Deutschland derzeit weder durch die Förderunternehmen noch durch die involvierten genehmigenden Behörde auf der Grundlage des gültigen Rechtsrahmens vorgenommen werden kann, durchbrechen zu können. Ohne zukunftsorientierten Weiterentwicklungsmaßnahmen stünde zu befürchten, dass letztlich eine gefährliche legislative Grauzone aufrecht erhalten wird. Die nach dem aktuell gültigen Bergrecht erteilten Berechtigungen zur Exploration und Gewinnung von unkonventionellem Erdgas implizieren kein ausreichendes Schutzregime für die Umwelt. Insbesondere potenzielle Gefahren für die Trinkwasserversorgung, die von jenen, dem Fracfluid beigemischten chemischen Additiven ausgehen könnten, sind derzeit keiner rechtlichen Prüfung unterwerfbar. Ein erster Ansatzpunkt für ein umfassendes Novellierungskonzept könnte dabei in einer Änderung bzw. Anpassung der UVP-Verordnung Bergrecht liegen. Auf diese Weise würde einerseits die Sicherstellung einer breiten Behörden- und Bür…
» Vollständiger ArtikelErschienen 23. Januar 2012 auf http://lexegese.blogspot.com.
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