Gastbeitrag: Unkonventionelles Erdgas - Begehrte Ressource mit Unwägbarkeiten

● Von Anna Alexandra Seuser, Wiss. Mitarbeiterin, Universität Trier ● In der gegenwärtigen Diskussion um erneuerbare Energien und de­ren gesicherte Implementierung in das Energieversorgungssystem der Bundesrepublik Deutschland ist die Erschließung unkonventioneller Erdgasquellen im Wege des Hydraulic Fracturing Verfahren in den Fokus des Interesses gerückt. In Folge juristischer Grauzonen der betroffenen Rechtsgebiete Wasser- und Bergrecht bestehen hier etliche Rechtsfragen, die im Sinne eines nachhaltigen Ressourcen­schutzes und eines bewussten Umgangs mit den vorgefundenen Res­sourcen zwingend einer raschen (legislativen) Lösung bedürfen. Zukünftig muss eine Auseinander­setzung mit dieser Fördermethode unter dem Aspekt der Optimierung und Absicherung erfolgen. Vor allem die Aus­füllung der gegenwärtig bestehenden Regelungslücken in Wasser- und Bergrecht sollte dabei Ansatzpunkt sein. Auch wenn in Deutschland bis dato nur vereinzelte Schadensfälle auf Bohrfeldern in Niedersachsen zu verzeichnen sind, soll­ten die negativen Erfahrungen der USA dazu beitragen, weitreichende Lösungsansätze schnellstmöglich voranzutrei­ben und die unbefriedigende Situation, dass eine verlässliche Folgenabschätzung einer ausgedehnten Gasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten in Deutschland derzeit we­der durch die Förderunternehmen noch durch die involvier­ten genehmigenden Behörde auf der Grundlage des gültigen Rechtsrahmens vorgenommen werden kann, durchbrechen zu können. Ohne zukunftsorientierten Weiterentwicklungs­maßnahmen stünde zu befürchten, dass letztlich eine gefähr­liche legislative Grauzone aufrecht erhalten wird. Die nach dem aktuell gültigen Bergrecht erteilten Berechtigungen zur Exploration und Gewinnung von unkonventionellem Erd­gas implizieren kein ausreichendes Schutzregime für die Umwelt. Insbesondere potenzielle Gefahren für die Trinkwasserversorgung, die von jenen, dem Fracfluid beige­mischten chemischen Additiven ausgehen könnten, sind der­zeit keiner rechtlichen Prüfung unterwerfbar. Ein erster Ansatzpunkt für ein umfassendes Novel­lierungskonzept könnte dabei in einer Änderung bzw. An­passung der UVP-Verordnung Bergrecht liegen. Auf diese Weise würde einerseits die Sicherstellung einer breiten Be­hörden- und Bür…

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Themen: Gastbeitrag , Wiss , Fokus , Uvp , Wasserrecht , Bergrecht , Fracking , Hydralic Fractoring , Seuser

Erschienen 23. Januar 2012 auf http://lexegese.blogspot.com.

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