Gastartikel: Der erfolgreiche Verbesserungsversuch

Liebe Leser und Leserinnen von juraexamen.info, ich freue mich heute, einen besonderen Gastartikel von Florian veröffentlichen zu können. In seinem Artikel behandelt er ein Thema, das viele Examenskandidaten interessieren dürfte. Auch wir beglückwünschen den Autor (noch nachträglich) zu seinem erfolgreichen Zweitversuch und seiner nun anstehenden Promotion zu einem völkerrechtlichen Thema!

Für jeden Jurastudenten stellt sich spätestens ab dem sechsten Fachsemester die Frage, ob man sich zum Ende des achten Fachsemesters zum berühmten „Freischuss“ anmelden soll. Diese Entscheidung ist nicht leicht und man kann sie nicht „ad-hoc“ fällen, da man sein Studium und seine alltägliche Lebensgestaltung für die nächsten anderthalb Jahre auf die sechs Klausurtage fokussieren muss und man diese nicht mehr aufschieben kann.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass sich der „ernsthafte Freiversuch“ auf jeden Fall lohnt und man diese Chance nicht verstreichen lassen sollte.

Zu Beginn des sechsten Semesters entschied ich mich, nach langer Bedenkzeit, den „Freischuss“ zum Ende des achten Semesters in Angriff zu nehmen. Mit dieser Entscheidung war die Konsequenz verbunden, dass man den Prüfungstermin nicht mehr nach hinten schieben konnte, sondern sich nun auf einen definitiven Prüfungstermin einrichten musste. Dieser Zustand bereitete mir anfänglich noch erhebliche Bauchschmerzen. Später sah ich es jedoch als Vorteil an, da man dadurch quasi zum Lernen gezwungen wurde.

Wie die meisten Examenskandidaten absolvierte ich ein kommerzielles Repetitorium, lernte viel und schrieb viele Übungsklausuren. So ging ich mental relativ entspannt in die Prüfungsphase des „Freischusses“ hinein. Dies resultierte vor allem daraus, dass ich in meinem Hinterkopf immer den Satz hatte: „Falls es nicht klappt, du kannst es nochmal machen!“ – Rückblickend war dies eine enorme Hilfe gegen die Aufregung und den Prüfungsstress.

Die Klausurenphase schloss ich mit einem wirklich guten Gefühl ab und verabschiedete mich in den wohlverdienten Urlaub. Um die „Todesliste“ machte ich mir deswegen keine Gedanken.

Als ich nach Monaten jedoch den Brief mit meinen Klausurergebnissen öffnete, war das gute Gefühl jedoch leider schnell verschwunden….. Meine Klausurergebnisse waren schlichtweg katastrophal! Nach drei Tagen absoluter Lehre kostete es viel Kraft, mich auf die mündliche Prüfung vorzubereiten. Die Motivationslage war mehr als schlecht und mehr als einmal schlug ich mich mit dem Gedanken, die Prüfung sausen zu lassen und mich auf den „scharfen Versuch“ vorzubereiten. Schließlich verwarf ich aber diese Gedanken und absolvierte noch eine solide mündliche Prüfung.

Im Nachhinein kann ich nur jedem dazu raten, auch bei schlechten Vorpunkten in die mündliche Prüfung zu gehen, man profitiert enorm von dieser Erfahrung und es gilt der Grundsatz: „Man hat nichts zu verlieren!“

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Themen: Angriff , Erfahrungsbericht

Erschienen 4. Juli 2011 auf http://www.juraexamen.info.

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