Garantenstellung im Unternehmen
am 28.07.2006 von strafprozessWie die NZZ heute berichtet, ist ein ehemaliger Laborleiter des Inselspitals Bern zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 15 Tagen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Dem Laboranten wurde vorgeworfen, für den Tod eines neugeborenen Mädchens mitverantwortlich zu sein, dem aufgrund einer Verwechslung Kalziumchlorid verabreicht worden war. Grund für die Verwechslung war eine falsche Etikettierung der Infusionsflaschen in der Inselapotheke.Auf die staatsrechtliche Beschwerde konnte das Bundesgericht (Urteil 6P.71/2006 vom 14.07.2006) nicht eintreten. Dasselbe gilt für einen Teil der Nichtigkeitsbeschwerde, mit welcher der Beschwerdeführer u.a. die Verletzung von verfassungsmässigen Rechten (in dubio pro reo) rügte. Eintreten konnte das Bundesgericht nur auf die Rüge, der Beschwerdeführer sei der falsche Adressat des Vorwurfs. Dazu fasste das Bundesgericht zunächst seine Rechtsprechung zur Garantenstellung im Unternehmen zusammen: Mitarbeitenden kommt eine Garantenstellung nur im Rahmen ihres Aufgabenbereichs und nur insoweit zu, als ihnen auch die entsprechenden Entscheidkompetenzen delegiert sind. Entscheidend ist die tatsächliche Herrschaftüber und Verantwortung für die Gefahrenquelle (E. 3.1).Auf den Fall angewendet stellte das Bundesgericht fest: Nach verbindlicher vorinstanzlicher Feststellung war der Beschwerdeführer als Laborleiter im Allgemeinen zuständig für die Organisation, Kontrolle und Überwachung des Tagesgeschäfts. Im Rahmen der Überprüfung der Dampfsterilisatoren war er konkret zuständig für die Produktion der ohnehin herzustellenden sowie der für die Validierung benötigten Stoffe (Urteil S. 16). Die Vorinstanz wirft ihm vor, als Laborleiter keine Sicherheitsvorkehren getroffen zu haben, um die Verwechslungsgefahr zu bannen, nachdem der Entscheid zur gleichzeitigen Validierung und Produktion des Kalziumchlorids an der Sitzung vom 24. Januar 2000 in seinem Beisein erörtert worden war. Die konkreten Vorsichtspflichten leitet sie aus dem Leitfaden zur Good Manufacturing Practices der Pharmaceutical Inspection onvention ab, wonach bei der Herstellung von Heilmitteln die Grundsätze der sofortigen Etikettierung, der getrennten Aufbewahrung und der Verwerfung bei Verwechslungsgefahr zu beachten seien (Urteil S. 35 f.). Zusammenfassend durfte die Vorinstanz von einer Garantenstellung des Beschwerdeführers ausgehen. Die Verantwortung für die parallel zur Validierung laufende Produktion war ihm übertragen worden, weshalb die Vorinstanz zu Recht ihn und nicht die Geschäftsleitung zur Verantwortung zog. Sein Einwand geht deshalb fehl (E. 3.2).
Falsches Rechtsmittel
strafprozess / Kurzen Prozess machte das Bundesgericht (6S.269/2006 vom 02.12.2006) mit einem Beschwerdeführer, der vom Kantonsgericht BL wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und wegen fahrlässiger Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde zu…
Bussenbesessung aufgrund Einkommensschätzung
strafprozess / Das Bundesgericht bestätigt eine Busse über CHF 18,000.00, welche der Beschwerdeführer nebst einer bedingt aufgeschobenen Gefängnisstrafe von vier Monaten mit einer Strafverfügung erhielt (6S.363/2006 vom 28.12.2006). Ihm wurde mehrfache Widerha…
Kassatorische Natur der Beschwerde in Strafsachen
strafprozess / Ein Beschwerdeführer, der von der Vorinstanz wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden war, verlangte vom Bundesgericht, er sei freizusprechen. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde zwar teilweise gut, wies aber auf die grundsätzlich…
Vom Tun und Unterlassen
strafprozess / Das Bundesgericht weist zwei Beschwerden gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn ab (Urteil 6P.78/2006 vom 27.09.2006). Dieses hatte den Beschwerdeführer wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung (Art. 125 Abs. 2 StGB) zu einer…
Vom Wert 38-jähriger psychiatrischer Gutachten
strafprozess / Das Bundesgericht hat in einem heute online gestellten Urteil (6S.267/2006 vom 08.09.2006) einen Entscheid des Obergerichts St. Gallen kassiert, das sich für die Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit auf ein psychiatrisches Gutachten aus dem Jahr 1…
Vom Wert der Unschuldsvermutung
strafprozess / In einem SVG-Administrativverfahren wandte sich ein Beschwerdeführer ans Bundesgericht mit der Behauptung, er sei nicht der Lenker des geblitzten Fahrzeugs gewesen. Er sei aufgrund von blossen Vermutungen der Vorinstanz zu einem Ausweisentzug verurt…
» Eurospider Suche
Eurospider default search page." /> <meta name="author" content="Eurospider Information Technology AG" /> <meta name="keywords" lang="en" content="eurospider, search engine, in…
