ganz besonders Intelligent

Ist es aufgrund einer Mahnung anzurufen und um Informationen zu bitten (der Vorfall war vor dem Arbeitsantritt der jetzt zuständigen Mitarbeiterin.

Wirklich sinnvoll währe es jetzt gewesen, das Ding als "Altlast" dem Chef zu präsentieren. Die Schuld (berechtigterweise) auf die Vorgängerin zu schieben und zu bezahlen.

Weniger Intelligent ist es nach der Auskunft "da ist nix zu machen" einfach abzuwarten. Denn dann kommt irgendwann die Vollstreckung. Verständlich ist es dann (es drängt jetzt ja) nochmal anzurufen und zu schauen ob etwas zu machen ist. Dass die Antwort wieder lautet "nix zu machen" (Zauberwort: Bestandskraft) ist auch relativ klar. Die Frage "bringt es etwas, wenn ich noch schreibe" ist auch durchaus legitim (bringt ja manchmal wirklich etwas wenn schriftlich was kommt).

Ich hätte dem "nein, auch wenn etwas schriftliches kommt ist da nix zu machen". Noch ein "Wenn sie schreiben, bin ich für die Beantwortung zuständig" hinzufügen sollen. Was kam dann, ein Schreiben an den Kollegen, der den Fall früher mal bearbeitet hat, mit der Bitte um Gnade.

Die Antwort war vorhersehbar: "Es ist nix zu machen". Nur das es diesmal nicht nett und freundlich am Telefon kommt, sondern im gelben Briefumschlag an den Geschäftsführer. Sehr formell gehalten. Das was der Chef jetzt liest ist nicht mehr die "Altlast" der Vorgängerin, sondern dass die Nachfolgerin - obwohl bereits telefonisch erläutert - einen von vorneherein aussichtslosen Rechtsbehelf eingelegt hat. (Ich zweifle dass das so intelligent wirkt).

Ach so, einen einzigen Vorteil hatte die Sache: Es gibt eine neue Zahlfrist. Man kann mit der Aktion immerhin vier Wochen "rausschlagen". Das währe aber vermutlich auch gegangen, wenn man freundlich (und begründet) um eine kurze Stundung gebeten hätte...

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Themen: Owig , Vollstreckung
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 14. Oktober 2008 auf http://www.gerwig.info/.

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