Gang zur Toilette im Krankenhaus ist nicht unfallversichert

Ein Unfall, der sich in einem Krankenhauszimmer auf dem Weg zur Toilette ereignet, ist in der Regel nicht versichert. Ausnahmen sind nur bei besonderen krankenhaustypischen Gefahren möglich. Das entschied heute der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (Az.: L 8/14 KR 357/04 – Revision nicht zugelassen).

Im aktuellen Fall war eine damals 76jährige in ihrem Klinikzimmer ohne ersichtlichen Grund gestürzt, als sie zur Toilette gehen wollte. Sie zog sich dabei einen Oberschenkelhalsbruch zu.

Die zuständige Berufsgenossenschaft weigerte sich, die Kosten der Operation und Behandlung des Bruchs zu tragen, da der Weg zur Toilette eine private und keine versicherte Tätigkeit sei. Nachdem sie in erster Instanz unterlegen war, gaben die Darmstädter Richter…

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Themen: Unfallversicherung , Toilette , Krankenhaus , Krankenhaustypische Gefahr Arbeitsunfall

Erschienen 14. Dezember 2006 auf http://info.folkertjanke.de.

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