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Gammelfleisch und Nudeln

am 11.09.2007 von http://www.recht-blog.com

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die mit sofortiger Wirkung ausgesprochene Gewerbeuntersagung gegen einen Nudelhersteller aus der Vorderpfalz offensichtlich rechtmäßig ist, weil dieser bei der Produktion und beim Vertrieb seiner Waren schwerwiegend gegen lebensmittelhygienische Schutzvorschriften verstoßen hat.
Bei Betriebskontrollen im Februar und im Juni/Juli 2007 wurden im Produktions- und im Lagerbereich des Herstellers erhebliche Verschmutzungen und Schädlingsbefall sowie eine den Warnwert deutlich überschreitende Staphylokokken-Kontamination bei einer Charge Teigwaren festgestellt. Außerdem gelangten nicht mehr verkehrsfähige Eier in die Nudelproduktion. Das zuständige Ordnungsamt untersagte deshalb Ende Juli 2007 ab sofort das Gewerbe. Um eine aufschiebende Wirkung des Verbots zu erreichen, wandte sich der Betroffene mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Neustadt.
Mit Beschluss vom 23. August 2007 lehnten die Richter diesen Antrag ab: Aus den beschriebenen, nach ihrer Ansicht lebensmittelhygienisch unhaltbaren Zuständen im Betrieb folge die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden. Das Verbot seiner gewerblichen Betätigung in der Lebensmittelbranche sei zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich und verhältnismäßig. Nachdem zuvor schon behördliche Reaktionen und Anmahnungen der lebensmittelhygienischen Bestimmungen erfolglos geblieben seien, sei nun die sofortige Gewerbeuntersagung zum wirksamen Verbraucherschutz unerlässlich.
Quelle: Pressemitteilung desVerwaltungsgericht Neustadt vom 10.09.2007, Beschluss vom 23. August 2007
– 4 L 951/07.NW
Berichtet im Lebensmittelrecht durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kanzlei mit Schwerpunkten im Medienrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht.

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WONU am 21.09.2007 um 11:49 Uhr:

Hier hat mal wieder eine Behörde mit aller Macht unerbittlich und schnell zugeschlagen...
Zumal schon heute (21.09.2007)bei den Nachrichten bei SWR1 auch der Name dieses Musterbetriebes in Speyer genannt wurde !.
Der Verbraucher ist der eigentlich Geschädigte,der durch das lahmarschige
Verhalten der Kontrolleure in Gefahr gerät,gesundheitliche Schäden zu erleiden.Wann ringt sich die Politik endlich dazu durch,den Datenschutz in solchen Fällen verbraucherfreundlich
zu novellieren.

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