Preiswerbung mit Mouseover-Effekt
SAMMET-LAW | 2. Mai 2011 — Immer mehr gehen die Verbraucher dazu über, vor dem Kauf eines teuren Komsumartikels mithilfe von Suchmaschinen die jeweiligen …
Der Kunde von heute ist eine Spezies, die gerade Konsumgüterhersteller vor eine Herausforderung stellt: Er ist nicht blöd, findet Geiz geil, ist schon drin im Netz und vergleicht die Preise. Suchmaschinen helfen beim Fuchsen um den letzten Cent, nur mit tiefsten Tiefstpreisangeboten lässt sich der Kunde noch locken. Doch diese Preiswerbung ruft auch noch eine andere Spezies auf den Plan: Den Wettbewerber! Und der Wettbewerber schaut häufig noch genauer hin als der Kunde. Denn unrichtige Preiswerbung kann unlauter sein und somit auch ein scharfes Schwert des Wettbewerbs.
Ein Unternehmen bot Luxusuhren im Internet mit dem Slogan „Wir schlagen jeden Preis“ an. Nachdem aber einige Uhren andernorts günstiger zu haben waren, führte diese Werbung in die Irre und wurden dem Unternehmen somit im Wege einer Unterlassungsverfügung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG untersagt. Statt neuer Kunden also eine Auseinandersetzung! Doch neues Spiel, neues Glück: Auch nach der Unterlassungsverfügung warb das Unternehmen mit dem Slogan „Wir schlagen jeden Preis“. Allerdings war der Slogan mit einem Mouseover-Effekt ausgestattet: Bewegte man den Cursor über den Slogan, wurde ein Link zu § 3 der AGB des Unternehmens sichtbar:
„Sollten Sie bei irgendeinem deutschen Juwelier einen identischen Artikel zum gleichen Zeitpunkt noch günstiger finden, so erhalten Sie von uns diesen Preis zuzüglich 1% Rabatt.“
Was tun? Preissuchmaschinen anwerfen und vergleichen und vergleichen und vergleichen. 1% Rabatt! Und der Wettbewerber? Erinnert sich an die Unterlassungsverfügung und wittert einen Verstoß. „Game over durch Mouseover?“ – das war hier die Frage. Denn richtet sich eine Unterlassungsverfügung gegen eine irreführende Aussage, umfasst diese Unterlassungsverfügung nicht die Wiederholung dieser Aussage, sofern die Wiederholung im Zusammenhang mit einem aufklärenden Zusatz erfolgt. Denn ob durch diesen Zusatz d…
» Vollständiger ArtikelErschienen 11. April 2011 auf http://www.cmshs-bloggt.de.
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