Gallinat Bank verschickt Prolongationsangebote mit neuer Widerrufsbelehrung

Denn die in den ursprünglichen Unterlagen zu den Fondsbeteiligungen enthaltene Widerrufsbelehrung ist nicht korrekt und damit unwirksam, so Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte: „Diese alten Widerrufsbelehrungen können Anlegern den Ausstieg aus verlustbringenden Immobilienfonds und deren Finanzierung sowie die Erstattung ihrer Schäden ermöglichen.“ Er rät daher Empfängern solcher Einschreiben, sofort zu handeln und einen Rechtsanwalt mit der Prüfung ihrer Ansprüche zu beauftragen: „Direkt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung startet nämlich auch die darin enthaltene meist vierwöchige Frist. Ist diese abgelaufen, hat der Anleger seine Chance auf Widerruf verspielt.“ Um den Zugang und damit den Beginn der Frist gegebenenfalls später nachweisen zu können, verschickt die Bank die Prolongation per Einschreiben. In den meisten Fällen dienten die Darlehen der Finanzierung verschiedener geschlossener …

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Themen: Chemnitz , Berlin

Erschienen 21. November 2007 auf http://www.cllb.de.

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