Galaxy Tab 10.1 bleibt in Deutschland verboten
darf in weiterhin sein Tab 10.1 nicht verkaufen. Gleiches gilt für das Galaxy Tab 8.9. Das Oberlandesgericht Düsseldorf
bestätigte heute auf Antrag der Firma ein bereits seit
längerem bestehendes Vertriebsverbot. Nicht betroffen ist das von Samsung neu gestaltete Galaxy Tab 10.1 N, das derzeit in den Läden
steht.
Die Entscheidung ist allerdings nicht in allen Punkten ein
für Apple. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hält das Geschmacksmustergesetz nämlich nicht für verletzt. Das Düsseldorf hatte noch darauf abgestellt, Samsung kopiere
das von Apple geschützte Design.
Das sehen die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf nicht so. Schon der Schutzbereich des Apple-Geschmacksmusters sei
eingeschränkt. So weise eine ältere US-Patentanmeldung, das sogenannte „Ozolins-Design“, das von einem anderen Unternehmen für einen
Flachbildschirm beantragt worden sei, bereits einen rahmenlosen Flachbildschirm auf.
Im übrigen unterscheide sich das „Galaxy Tab 10.1“ ausreichend deutlich von dem von Apple angemeldeten Geschmacksmuster. So bestehe
das angemeldete Geschmacksmuster ästhetisch wahrnehmbar aus zwei Bauteilen, einer und einer sie abdeckenden Frontseite. Das „Galaxy Tab 10.1“ sei hingegen dreiteilig aufgebaut, es
bestehe aus einer Vorderseite, einer Rückseite und aus einem verklammernden Rahmen.
Allerdings sieht das Oberlandesgericht nun das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verletzt. Das Galaxy Tab 10.1 ahme das iPad in
unlauterer Weise nach. Samsung beute damit das hera…
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