Futura Finanz GmbH & Co. KG: Finanzamt stellt Insolvenzantrag und Michael Turgut wird verhaftet
Am 19. Dezember 2007 hat das Finanzamt beim Amtsgericht Hof Antrag auf Eroeffnung des Insolvenzverfahrens ueber das Vermoegen der Futura Finanz Zukunftsunternehmen fuer Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG (Futura Finanz) gestellt. Nur einen Tag spaeter wurde deren Chef, Herr Michael Turgut, erneut von der Staatsanwaltschaft Hof verhaftet. Bei der Futura Finanz handelt es sich um eine Vertriebsgesellschaft, die in den vergangenen Jahren immer wieder in die Kritik geraten war. Zahlreiche Vermittlungen höchst ruinöser Beteiligungen (Securenta, Master Star Fund, Frankonia) gehen auf das Konto der Hofer Drückerkolonne. Zahlreiche Anleger haben in der Vergangenheit Klagen in ganz Deutschland eingereicht und in sehr vielen Fällen Recht bekommen. Wohl um diese Klagewelle abzufangen und sich von dem mittlerweile schlechten Ruf seines Unternehmens zu reinigen gründete Herr Turgut in 2005 die IFF AG, welche von an das Vertriebsgeschäft übernahm. Die Futura Finanz, die von der IFF AG streng zu unterscheiden ist, existierte nur noch auf dem Papier. Offensichtlich hatte die Futura Finanz erhebliche Außenstände beim Fiskus, der jetzt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragte. Hierdurch fällt für geschädigte Anleger ein potentieller Anspruchgeber weg. Dies ist schade. Denn bis zuletzt hat die Futura Finanz die von der KANZLEI GÖDDECKE erwirkten Titel zeitnah bezahlt und auch noch bis kurz vor Stellung des Insolvenzantrages Vergleiche abgeschlossen. Nur einen Tag nach dem Gang zum Insolvenzgericht wurde Herr Michael Turgut von der Staatsanwaltschaft Hof verhaftet. Hintergrund hierfür soll eine Verurteilung von Herrn Turgut wegen Steuerhinterziehung aus dem Frühjahr 2005 sein. Die 12-monatige Strafe wurde seinerzeit zur Bewährung ausgesetzt. Nunmehr soll Herr Turgut wohl gegen die Bewährungsauflagen verstoßen haben, was ihm wie schon im August 2004 einen Aufenthalt in der Gefängniszelle bescherte. Stellungnahme der Kanzlei Göddecke MSF-Anleger werden sich wegen der ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche jetzt auf andere Anspruchsgegner, z. B. Herrn Turgut, konzent…
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Erschienen 8. Januar 2008 auf http://www.kapital-rechtinfo.de.
Kommentare zu "Futura Finanz GmbH & Co. KG: Finanzamt stellt Insolvenzantrag und Michael Turgut wird verhaftet":
Insoweit wird auf die jedem Finanzbeamten und Finanzrichter bekannt sein müssende Fundstelle zu Jarass/Pieroth, GG, 9. Auflage 2007, Art. 105, Rn. 2 hingewiesen, die folgendermaßen lautet:
"Die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger wird vom GG stillschweigend vorausgesetzt (BVerfGE 55, 274/301)!"
Insoweit ist der Nachweis geführt, daß das Grundgesetz keine Steuerpflicht erklärt. Stillschweigende Voraussetzungen zu Lasten anderer ohne deren Kenntnis vom Stillschweigen davon sind aber grundsätzlich unzulässig.
Es ist also rechtlich nicht möglich jemanden der Steuerhinterziehung zu bezichtigen, verurteilen oder inhaftieren, da es keinerlei Steuerpflicht in Deutschland gibt.
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