Fuß vom Gas im Ausland ab Oktober

Die Mitteldeutsche Zeitung online berichtet heute von anstehenden Änderungen im Vollzug von Bußgeldsachen aus dem europäischen Ausland. Und in der Tat, ab Oktober wird es für einige brenzlig.

Bislang war die Situation für Raser und notorische Falschparker im Ausland recht entspannt. Wurde man nicht vor Ort direkt zur Zahlung aufgefordert, so hatte man nach der Rückkehr ins Ausland nichts zu befürchten, es sei denn, es existierten bilaterale Verträge, die eine Vollstreckung ermöglichten (so z.B. mit Österreich).

Nun sollen jedoch innerhalb der EU die Ordnungswidrigkeiten vollstreckt werden. Aufgrund entsprechender europäischer Regelungen wird Deutschland ab Oktober Bußgeldbescheide ab 70,00 EUR selbst eintreiben.

Wer schon einmal Bekanntschaft mit ausländischen Geschwindigkeitskontrollen gemacht hat und die dortigen Tarife kennt, der weiß, dass ein Großteil ausländischer Bußgeldbescheide somit in Deutschland eintreibbar wird.

Span…

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Themen: Bußgeld , Vollstreckung , Ordnungswidrigkeiten , Raser , Mitteldeutsche Zeitung , Ausland

Erschienen 2. Februar 2010 auf http://www.bella-ratzka.de.

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