Furcht vor dem, was geschehen könnte

Von JENS FERNER

Wir haben eine interessante Tendenz zu Zeit: Viele sagen, dass ja durch die Vorratsdatenspeicherung keine Inhalte, sondern “nur” Verbindungsdaten gespeichert werden. Dies ist ja keine echte Überwachung, da man immer noch sprechen kann. Um die hier lauernde Gefahr zu verstehen, muss man erstmal sehen, dass wir beginnen in einer Welt zu leben, in der nicht mehr “Schuld” zählt, sondern nur noch der “Verdacht”.

Unsere Ermittlungsbehörden suchen Verdachtsmomente und aufgrund dieser Verdachtsmomente werden dann Verfahren geführt in denen erst die Schuldfrage geklärt wird. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass mit zunehmenden Datenbergen, die zunehmend kontrolliert werden, auch zunehmend Verdachtsmomente entstehen.

Früher war es ein Verhalten das verdächtig machte: Ein seltsames Verhalten im Einkaufsladen etwa hat den Ladendetektiv aufmerksam gemacht. Oder das “herumstreunen” um dunkle Häuser. Es waren bestimmte, konkrete Verhaltensweisen, die den konkreten Menschen in der konkreten Situation verdächtig gemacht haben.

Heute aber, durch die abstrakte Form der “Daten”, ist dies nicht mehr nötig: Es reichen abstrakte Muster, etwa wer wie oft etwas nur noch Bar bezahlt hat. Wer bestimmte Bücher kauft oder ausleiht - oder zu bestimmten Menschen Kontakt hat. Unsere nicht fassbaren Daten, die damit verbundenen Spuren, ermöglichen nicht nur die von der Person losgelöste massenhafte Analyse von Sachverhalten, sondern zudem auch - abhängig von der Speicherdauer- eine dauerhafte und rückwirkende Prüfung.

Es ist nicht mal mehr ein einzelnes bestimmtes Verhalten, sondern erst die Zusammenstellung von Verhaltensweisen, die dazu führen können, dass man “verdächtig” wird. Es ist nicht mehr die Handlung X, sondern die Handlungen X,Y und Z - jede für sich unverdächtig - die dann, quasi aus dem Nichts, den normalen Bürger zum Verdächtigen machen.

Die Vorratsdatenspeicherung tut nicht weh. Jedenfalls nicht dem einzelnen Bürger: Er sieht es nicht, und genau genommen wird da auch nur länger festgehalten, was in der Praxis mitunter (je nach Anbieter) bereits gespeichert wurde. Es ist kein Wunder, dass der Bürger den Aufschrei mancher Bürgerrechtler erstmal nicht versteht. Er wird es aber verstehen, wenn er plötzlich gefragt wird, warum er denn zum Zeitpunkt X zur Person Y Kontakt gehabt hat.

Etwa weil er auf eBay zu einem Artikel etwas gefragt hat, unwissend dass der Verkäufer Hehlerware oder Plagiate verkaufte. Der Bürger wird es verstehen, wenn er gefragt wird, warum er regelmässig am Ort X einkauft und immer nur bar zahlt, warum er die Kneipe Y regelmässig besucht und zu den Mit-Studenten A und B regelmässigen Kontakt pflegt. All dies geht mit der Vorratsdatenspeicherung unter Zugriff auf weitere bereits bestehende Datenbanken.

Wir leben in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat. Wir dürfen sagen was wir denken, sprechen…

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Erschienen 12. November 2007 auf http://www.lawblog.de.

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