FURCHT VOR BILLIGGEFÄNGNISSEN
am 28.06.2006 von J!Blawg - Das Jura Blog aus Münster
Der einheitliche Strafvollzug soll demnächst Ländersache werden und dann von 16 Einzelgesetzen geregelt werden. So sieht das jedenfalls die Förderalismusreform vor.
Der niedersächsiche Justizminister a.D. und Professor für Kriminologie, Strafvollzug und Kriminalpolitk Ernst Albrecht spricht mit der SZ über die drohende Rechtszersplitterung durch die Einzelgesetze, den Reformstau und die Gefahr des Billigstrafvollzugs, also der Metamorphose vom Chancenvollzug zum bloßen Verwahrvollzug.
“Ein Negativbeispiel ist der Jugendstrafvollzug, dem noch immer die gesetzlichen Grundlage fehlt. Der Bund ist offenbar nicht ausreichend reformfähig. Wenn jedes Land seine eigenen Strafvollzugsgesetze macht, führt das aber zur Rechtszersplitterung. Wie kommt man aus dieser Falle heraus? Ich schlage vor: Die Länder sollten selber entscheiden können, welche Reformen durchgeführt werden - aber nicht jedes für sich, sondern mit Zweidrittelmehrheit in der Justizministerkonferenz. Konkret: Wenn elf Bundesländer künftig einer Mehrfachbelegung der Zellen zustimmen, dann sollte das der Bund akzeptieren und nur noch als Notar zustimmen. Ein solches Verfahren würde auch sicherstellen, dass nicht populistisch und vorschnell nach irgendeinem Ereignis etwas geändert wird. Das würde aber auch sicherstellen, dass Reformen nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden.”
(Quelle und Bild: SZ-online)
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